Wenn in einem Gebäude mehrere Eigentümer Wohnungen oder Gewerbeeinheiten erwerben, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Im jeweiligen Kaufvertrag ist genau festgelegt, wem welches Teileigentum am Gesamtbestand gehört. Ebenfalls ist dies in der Teileigentumserklärung geregelt. ...