Einige Bundesländer (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen) haben mit Wirkung zum 01.01.2014 die Grunderwerbsteuer erhöht. Ein Immobilienkauf verteuert sich daher abermals, nachdem im Jahre 2013 bereits die Notargebühren nicht unerheblich angehoben wurden.
Innerhalb von 8 Jahren hat sich In Berlin die Steuerbelastung eines Immobilienkaufs fast verdoppelt. Ab 2014 müssen die Käufer von Grundstücken dort 6 % des Kaufpreises an die Bundeshauptstadt abführen; Schleswig-Holstein wird mit 6,5 % sogar eine negative Spitzenreiterposition einnehmen.
Die Grunderwerbsteuer, die ursprünglich einmal einheitlich 2 % betragen hatte, war Mitte der 90er Jahre zum Ausgleich für den Wegfall der Vermögenssteuer auf 3,5 % angehoben worden.
Seit die Steuersatzautonomie im Jahre 2006 in die Zuständigkeit der Länder fiel, schraubt sie sich zusätzlich in einigen Bundesländern in atemraubende Höhen. Nur noch Bayern und Sachsen sind bisher beim ursprünglichen Steuersatz von 3,5 % geblieben.
Zum 01.01.2014 beträgt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer in den Ländern:
Die neue schwarz-grüne Koalition in Hessen will aktuell sogar nochmals eine Erhöhung vornehmen: Nach der Angleichung des Steuersatzes zu Beginn Anfang 2014 von 3,5% auf 5% soll der Satz 2015 abermals auf 6,5 % steigen.
Die Anhebung der Grunderwerbsteuer wird dreifach begründet:
Es trifft zwar zu, dass die öffentlichen Haushalte und insbesondere einige Länderhaushalte unter einem erheblichen Konsolidierungsdruck stehen. Dieser begründet sich aus aktuellen Haushaltsnöten in Folge der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise und mittelfristigen aus der Verfassungsvorgabe einer Schuldenbremse für öffentliche Haushalte. Den Ländern ist spätestens ab 2020 nicht mehr erlaubt, in konjunkturellen Normalzeiten eine zusätzliche Nettoneuverschuldung vorzunehmen.
Alle Bundesländer halten daher eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für eine probate Maßnahme, um Haushaltsprobleme lösen zu können. Dort meint man, dass eine Haushaltskonsolidierung allein über die Ausgabenseite nicht möglich und von den Bürgern erwünscht sei. Demgegenüber bestehe die in 2006 vorgenommene Übertragung der Steuersatzautonomie für die Grunderwerbssteuer eine von den Ländern selbst direkt zu beeinflussende Steuer-Einnahmequelle. Die Anhebung der Grunderwerbsteuer ist für einige Bundeländer auch deshalb attraktiv, weil damit verbundene Mehreinnahmen beim umstrittenen Länderfinanzausgleich nicht mit einbezogen werden.
Der Anteil der Grunderwerbsteuer am gesamten Steueraufkommen der Länder beläuft sich mittlerweile auf 2,5% und ist damit mit Abstand die wichtigste Landessteuer. Neben der drastischen Erhöhung der Grundsteuer sind in vielen Gemeinden auch bei der Grundsteuer B drastische Sprünge zu beobachten.
Soweit Immobilien nicht selbst genutzt werden, können diese steigenden Kosten zwar auf die (späteren) Nutzer abgewälzt werden. Durch höhere Miet- und Mietnebenkosten wird jedoch die Vermietbarkeit insbesondere von Bestandsimmobilien und von Immobilien außerhalb der attraktiven Ballungsräume problematisch.
Unbebaute Grundstücke können gegenüber bebauten Grundstücken deutlich kostengünstiger erworben und dann bei den günstigen Zinsen mit neuen Gebäuden bebaut werden. Dieses führt aber sowohl beim Wohnungs- als auch beim Gewerbebau zu einer weiteren Steigerung der Zersiedelung und Versiegelung. Im Endeffekt haben daher insbesondere Erwerber von selbstgenutzten Immobilien und von Bestandsimmobilien in unattraktiven Lagen einen erheblichen Teil der desolaten Länderhaushalte zu finanzieren.