Ein Haus zu bewohnen ist aus mehrerlei Gründen angenehmer als eine Wohnung. Im Haus ist der Bewohner im wahrsten Sinne des Wortes sein eigener Herr, denn er ist der einzige Hausbewohner. Wohnungen hingegen sind ein Teil des Hauses. Entweder handelt es sich um eine Einliegerwohnung, also um eine zweite Wohnung innerhalb des Hauses, das ansonsten vom Eigentümer bewohnt und genutzt wird. Oder es sind mehrere Wohnungen in einem sogenannten Mietshaus. Das wird dann als Mehrfamilienhaus bezeichnet. Wenn viele, also mehrere Dutzend Appartements oder Wohnungen in einem mehrgeschossigen Haus zur Miete angeboten werden, dann wird von einem Hochhaus gesprochen.
Entweder ist das Haus freistehend, oder es ist innerhalb einer Häuserreihe als Reiheneigenheim ein Reihenendhaus oder ein Reihenmittelhaus. Zu jedem davon gehört eine überschaubare Gartenparzelle. Das freistehende Haus verfügt über eine größere Gartenfläche rund um das Haus herum. Wer sich die Frage stellt, ob das Haus gekauft oder gemietet wird, der sollte sich über die Zielsetzung im Klaren sein. Sowohl zum Eigentum schaffen als auch für das Mieten gibt es gute Argumente. Die jahrzehntelang gezahlte Kaltmiete für das Haus kann mit der Hausfinanzierung für Zinsen und Tilgung verglichen, also gleichgesetzt werden. Das können durchaus dieselben Summen sein. Entscheidend dabei ist, was mit dem Bewohnen des Hauses erreicht werden soll.
Das Haus als Immobilieneigentum schafft einerseits eine Wohnraumsicherheit, bindet aber andererseits auch. Der Hauseigentümer braucht im späteren Alter, je nachdem, wie die Hausfinanzierung verlaufen ist, nichts oder nur wenig für seine Unterkunft zu bezahlen. In der Regel möchte er in seinem Haus leben, wohnen und bleiben, buchstäblich darin sterben. Ein Ortswechsel, gleich aus welchen Gründen, ist weder machbar noch vorstellbar. Die einen sagen, sie lieben ihr Haus, die anderen, sie sind Sklave ihres Hauses. Auch ein Haus wird alt. Die Technik veraltet im Laufe der Jahrzehnte, so dass neben der Hausfinanzierung auch eine Rücklage für notwendige Reparaturen und Sanierungen angespart werden muss. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass im eigenen Haus keine Wohnkosten fällig werden. Der Hauseigentümer hat allerdings die Gewissheit, dass er für sein Eigentum spart und in sein Eigentum investiert – investieren aber muss er.
Der Hausmieter kann so lange in dem Haus wohnen, wie er es sich vorstellt. In dieser Zeit wird das Haus entsprechend seiner Nutzung abgewohnt. Das ist beim Hauseigentümer ebenso der Fall. Der kann oder muss investieren, der Mieter kann das Haus verlassen und sich für ein neues Mietobjekt entscheiden. Er ist in jeder Hinsicht flexibel und kann auch auf Lebensschwünge bedarfsgerecht reagieren. Die Miete für die Unterkunft lässt sich einkommensgerecht anpassen. Sinkt das Einkommen, kann vom gemieteten Haus in eine kleinere Mietwohnung gewechselt werden. Die Mindereinnahmen lassen sich zumindest teilweise durch Minderausgaben bei der Monatsmiete ausgleichen. Beim Hauseigentum ist die Hausfinanzierung unabhängig von der Einkommenssituation. Gibt es dort einen Einbruch, wird die monatliche Zins- und Tilgungszahlung davon nicht tangiert. Risikoversicherungen können solche Situationen partiell abfangen, sind aber den Kosten für die Unterkunft hinzuzurechnen.
Der Hausmieter zahlt zeitlebens eine Miete, hat andererseits aber die Möglichkeit, für seine Monatszahlung ein adäquates Haus mieten zu können. Die Situation lässt sich mit Kauf und Leasing eines Pkw vergleichen. Das neugekaufte Auto ist nur einmal neu, danach veraltet es von Jahr zu Jahr. Das Leasingfahrzeug wird nach Ablauf der Leasingzeit zurückgegeben, anschließend wird ein neues Auto geleast. Es ist auf dem dann neuesten Stand. Der Leasingnehmer profitiert über Jahre oder Jahrzehnte mit seinen immer neuen Leasingverträgen unter anderem vom Fortschritt der Technik. Bei einem gemieteten Haus ist das auch der Fall, während das gekaufte Haus über die Jahre buchstäblich veraltet.
Heutzutage und in den kommenden Jahren kommt noch folgende, recht neue Situation hinzu, die bei der Überlegung Haus kaufen oder mieten bedacht werden sollte. Es ist die spätere Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Pflegevorsorge. Jeder ältere Mensch wird pflegebedürftig; auf Art, Umfang und Zeitdauer hat er kaum Einfluss. Für eine später ausreichende Pflegefinanzierung müssen in jungen Jahren mehrere private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden, vergleichbar mit der Altersvorsorge für den Lebensunterhalt im Rentenalter. Reicht diese Pflegevorsorge nicht aus, müssen die offenen Rechnungen vom Pflegebedürftigen aus seinem Einkommen und Vermögen bezahlt werden. Das eigene Haus gehört zum verwertbaren Vermögen. Es muss aufgebraucht oder eingebracht werden, bevor in einem solchen Fall der Staat die fälligen Pflegekosten übernimmt. Der Hausmieter hat kein solches Vermögen. Er kann auch jetzt flexibel und bedarfsgerecht reagieren.