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Per Mietkauf zum Wohneigentum: Lohnt sich das?

Per Mietkauf zum Wohneigentum: Lohnt sich das?

Der Immobilienmarkt boomt – Häuser und Wohnungen erfreuen sich derzeit einer hohen Nachfrage, sind doch die Zinsen auf dem Kapitalmarkt im Moment so niedrig, dass sich die Investition ins Betongold für viele lohnt. Doch auch wenn die Banken gerade günstige Kredite vergeben, kann sich trotzdem nicht jeder den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Eine schlechte Bonität oder fehlendes Eigenkapital lässt die Erfüllung des Wunsches rasch in weite Ferne rücken. Vor diesem Hintergrund wurde der Mietkauf – in den 1970er Jahren schon einmal sehr populär – erneut aus der Versenkung geholt. Dieses Modell verspricht auch Personen ohne oder mit nur wenig Eigenkapital den Weg in die eigene Immobilie – ganz ohne Bankkredit und Schuldenaufbau. Was auf dem ersten Blick sehr verlockend wirkt, birgt jedoch oftmals fiese Fallen.


So funktioniert der Mietkauf


Erst wohnen – dann zahlen. So lässt sich das Mietkauf-Prinzip kurz und bündig auf den Punkt bringen. Zwei Formen des Mietkaufs werden unterschieden. Die klassische Variante sieht vor, dass der Käufer das Objekt zunächst mietet und sich verpflichtet, dieses nach Ablauf einer bestimmten Frist zu kaufen. Die in der Zwischenzeit gezahlte Miete wird dabei zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet, ein anderer Teil wiederum gilt als Zinszahlung. Der Zins wird fällig, da es sich bei der Miete im Grunde um die Tilgung eines vom Verkäufer gewährten Kredites handelt. Im Gegensatz zum herkömmlichen Bankkredit wird jedoch nicht die komplette Mietsumme zur Tilgung herangezogen. Eine andere Form des Mietkaufs ist der Optionskauf, der oft von Genossenschaften angeboten wird. Dabei mieten die potenziellen Käufer ein Objekt mit der Option, dieses später eventuell einmal zu kaufen. Der Unterschied zwischen beiden Varianten besteht in ihrer Rechtsverbindlichkeit. Während der Käufer sich beim klassischen Mietkauf verpflichtet, die Immobilie zu einer vorher festgelegten Summe zu erwerben, kann sich der Mieter mit der Option zum Kauf auch gegen den Erwerb des Objekts entscheiden.


Die Rechtslage


Aus juristischer Sicht ist ein Mietkauf eine heikle Angelegenheit mit vielen Grauzonen. Formalrechtlich gesehen müssen zwei Verträge abgeschlossen werden, die beide einer notariellen Beglaubigung bedürfen. Im Prinzip hat ein Mietkäufer die gleichen Rechte und auch Pflichten, die ein normaler Mieter hat – was umgekehrt natürlich auch für den Verkäufer gilt. Per Vertrag kann diese Bestimmung jedoch ausgehebelt werden, indem der Verkäufer vertraglich festlegen lässt, dass der Mietkäufer sämtliche Reparaturen und Mängelbeseitigungen auf eigene Kosten durchzuführen hat. Des Weiteren gilt ein Mietkäufer juristisch erst dann als Eigentümer, wenn die Schlussrate gezahlt worden ist. Vorher behält der Verkäufer das Eigentum am Objekt. Sollte nun aber der Verkäufer in der Zeit vorher Insolvenz anmelden müssen, kann es passieren, dass die Immobilie in die Insolvenzmasse eingeht – und damit sowohl der Traum von den eigenen vier Wänden wie auch die bereits gezahlten Mietleistungen sich in Luft auflösen.


Die Nachteile des Mietkaufs


Es wurden bereits zwei gravierende Nachteile genannt, die das Mietkauf-Modell nachteilig erscheinen lassen. Zum einen wäre dies die Miete, die ja eigentlich eine Tilgungszahlung ist, aber nur zum Teil auf die eigentliche Kaufsumme angerechnet wird. Und zum anderen die Tatsache, dass bei einem Mietkauf das Eigentum am Objekt erst nach der vollendeten Zahlung an den vormaligen Mieter übergeht – zum Teil können darüber durchaus 20 Jahre ins Land gehen. Weitere Nachteile bestehen zudem in den meist gravierend überhöhten Mieten für Mietkaufobjekte, die den Zweck haben, Interessenten zum Kauf zu drängen – und in den Objekten selbst, die sich oft als schwer verkäuflich erwiesen haben und nun per Mietkauf doch an den Mann bzw. die Frau gebracht werden sollen.


Mietkauf-Objekte befinden sich erfahrungsgemäß oft in einer schlechten bzw. wenig begehrten Lage und/oder weisen starke Gebrauchsspuren auf und müssen saniert werden. Vor der Unterschrift unter den Vertrag gilt es also, sich folgende Frage zu stellen: Cui bono – zu Deutsch: Wem nützt es? Man könnte auch sagen: Warum bietet der Verkäufer das Objekt zum Mietkauf an, wo sind die Haken? Denn Traumhäuser werden in aller Regel nicht zum Mietkauf angeboten, sondern meistbietend auf dem freien Markt direkt weiter verkauft. Nachdem die Immobilie gründlichst auf Mängel untersucht wurde, sollte der Käufer dasselbe mit dem Kaufvertrag machen. Bestenfalls lässt er sich von einem erfahrenen Notar beraten. Übrigens sollten mindestens 80 % der Miete zur Tilgung auf die Kaufsumme angerechnet werden, anderenfalls machen die Käufer ein Verlustgeschäft.


Fazit


Wer unbedingt ein eigenes Häuschen haben möchte, aber wenig Geld oder eine schlechte Schufa hat, für den kann ein Mietkauf durchaus eine überlegenswerte Option darstellen. Allerdings gilt es, sowohl das Objekt wie auch den Vertrag gründlich zu prüfen und sich nicht von bloßen Versprechungen blenden zu lassen.


Bewertungen: 4.67 von 5 bei 6 Stimme(n)

Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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