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So funktioniert Wohn-Riester

So funktioniert Wohn-Riester

Zunehmend mehr Bürger beschäftigen sich mit der Thematik Altersvorsorge. Nicht zuletzt, weil finanzielle Vorsorge für später staatlich gefördert wird. So haben Interessenten beispielsweise die Möglichkeit, mittels Zulagen geförderte Riesterverträge zum Sparen zu nutzen - in verschiedenen Vertragsvarianten. Eine davon ist der für einen bestimmten Personenkreis äußerst attraktive Wohn-Riestervertrag.


Was hinter Wohn-Riester steckt und dessen Vorteile


Der Wohn-Riestervertrag ist eine der jüngsten zugelassenen Durchführungswege der Riester-Rente. Dank einer Nachbesserung der Gesetzgebung im Jahr 2009 sind nun auch vorgesehene Bausparverträge gefördert. Diese werden häufig auch als Wohn-Riesterverträge bezeichnet. Ein solcher Vertrag ist demnach erst einmal nichts anderes als ein gewöhnlicher Bausparvertrag - mit seinen bekannten Vorteilen. So bieten Bausparverträge ihren Sparern später die Möglichkeit, im Falle wohnwirtschaftlicher Verwendung ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, wobei dieses im Regelfall dann zinsgünstiger ist als eine klassische Baufinanzierung. Dieses Darlehen steht ab dem Zeitpunkt der individuell unterschiedlichen Vertragszuteilung zur Verfügung. Auch seine Höhe hängt von den vertraglichen Rahmenbedingungen ab. In jedem Fall hat der Sparer auch den Vorteil, dass der später berechnete Zins bereits bei Abschluss des Bausparvertrags feststeht. Die zukünftige Zinsentwicklung kann also nicht mehr zu einer Verteuerung des Kredites führen. Und genau in diesem Punkt steckt eine Stärke des Wohn-Riestervertrages. Denn auch bei dieser Vertragsvariante sichert sich der Sparer einen Anspruch auf ein solches Bauspardarlehen mit Festzins. Da es sich bei Riesterverträgen ohnehin um längerfristig ausgerichtete Sparverträge handelt, macht der vorsorgliche Abschluss eines Wohn-Riestervertrages für den Sparer mit Sicherheit Sinn - sofern dieser grundsätzlich den Wunsch nach Wohneigentum hegt. Aufgrund der Tatsache, dass gerade bei solch langen Sparzeiträumen Zinsveränderungen der Geld- und Kapitalmärkte praktisch nicht absehbar sind, kann die Nutzung von Wohn-Riester für spätere Immobilienfinanzierer äußerst lukrativ werden.


Attraktive Förderungen sind möglich


Der beschriebene mögliche Zinsvorteil ist jedoch noch nicht alles, was Wohn-Riester interessant macht. Denn die auch für andere Varianten der Riesterrente üblichen staatlichen Förderungen fließen natürlich auch in geförderte Bausparverträge. So erhalten Sparer eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Je kindergeldberechtigtem Kind des Sparers kommen jedes Jahr nochmals 185 Euro (wenn bis 2008 geboren) bzw. 300 Euro (wenn ab 2008 geboren) hinzu. Sparer, die zu Beginn des Jahres, in dem sie ihren Vertrag abschließen, noch unter 25 Jahre alt waren, erhalten zudem einen einmaligen Berufsstarterbonus in Höhe von 200 Euro. Dank dieser Förderungen und aufgrund der beschriebenen Zinsvorteile beim optionalen Darlehen ist der Wohn-Riestervertrag für alle Sparer mit Wunsch nach Wohneigentum attraktiv.


Wohn-Riester in der Praxis


Damit es zur Gutschrift der jährlichen Zulagen kommt, ist ein entsprechender Antrag des Sparers notwendig. Während solch ein Antrag nach Einführung der Riester-Rente jedes Jahr erneut gestellt werden musste, ist dies mittlerweile wesentlich vereinfacht worden. Lediglich einmal muss der Sparer seine Zulagen beantragen, was in aller Regel bereits im Rahmen des Vertragsabschlusses vorgenommen wird. Dazu steht ein sogenannter Dauerzulagenantrag zur Verfügung. Da die Zulagenhöhe von der persönlichen Situation des Betroffenen abhängt, sind Änderungsmitteilungen an den genutzten Anbieter nötig, sobald sich die Berechnungsgrundlagen der Zulage ändern. Die Geburt eines Kindes beispielsweise wäre eine solche Änderung, die angezeigt werden sollte. Nur dann kann die ab diesem Zeitpunkt mögliche Kinderzulage regelmäßig gebucht werden.


Ebenso wie Sparer anderer Riestervarianten haben auch Nutzer von Wohn-Riesterverträgen, die Vorgabe, 4 % ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag einzuzahlen. Nur dann wird die Zulage in voller Höhe verbucht. Zahlt ein Sparer weniger als diesen Betrag ein, kommt es zu einer anteiligen Buchung der Zulagen. Um eine korrekte Förderung von Wohn-Riesterverträgen sicherzustellen, stehen Anbieter und Finanzamt in engem Kontakt miteinander und tauschen alle für die Berechnung der Zulagenhöhe nötigen Daten des Sparers aus. So meldet der Anbieter die Höhe der Jahreseinzahlungen, welche schließlich von der Zulagenstelle des Finanzamtes mit der Einkommenshöhe des Betroffenen abgeglichen wird. Das Amt prüft in diesem Zusammenhang, welcher Prozentsatz des Einkommens im Vertrag gutgeschrieben wurde und bewilligt schließlich den zustehenden Zulagenbetrag. Dieser wird dann schließlich auf den Wohn-Riestervertrag des Sparers überwiesen.


Durch die mittlerweile gängige Praxis des Dauerzulagenantrags und dem automatischen Abgleich von Zahlungen und Einkommen des Sparers hat sich die Berechnung der Zulagenhöhe deutlich vereinfacht. Für den Sparer selbst ist der dafür nötige Aufwand vergleichsweise gering.


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Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

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Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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