Der Bau oder Kauf eines Hauses ist ohne Zweifel eine sehr teure und langfristige Investition. Die meisten Menschen sind in diesem Zusammenhang auf Fremdkapital angewiesen. Fremdkapital kann, je nach Zinssituation, jedoch sehr teuer sein. Aus diesem Grund sollten Käufer in möglichst niedrigen Zinssituationen finanzieren. Auch die Absicherung von Anschlussfinanzierungen durch Bausparverträge und Forwarddarlehen ist sehr wichtig. Wer neben den Zinssicherungsmaßnahmen dann noch Förderungen vom Staat in Anspruch nimmt, kann günstig die eigenen vier Wände finanzieren. Es gibt mittlerweile zahlreiche Förderungen vom Staat, mit denen die Kosten gesenkt werden können. Die eigene Immobilie ist daher für jeden Verbraucher, der diese Förderungen in Anspruch nimmt, erschwinglich. Aber welche Förderungen sind das im Detail?
Verbraucher, die eine Immobilie finanzieren möchten und bei der Bank nach entsprechendem Fremdkapital fragen, bekommen in der Regel nur die teuren Bankdarlehen angeboten. Es ist aber sinnvoll, nach den vielen Fördermöglichkeiten, die es inzwischen gibt, zu fragen und diese Fördermöglichkeiten in die eigene Finanzierung einzubauen. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel Wohn-Riester gemeint. Bei Wohn-Riester handelt es sich im Endeffekt um einen gewöhnlichen Bausparvertrag. Dieser Bausparvertrag kann aber dazu genutzt werden, sich die Förderungen der Riester-Rente gutschreiben zu lassen. Sparer können also die Riester-Förderung erhalten und sich gleichzeitig den Anspruch für ein zinsgünstiges Darlehen ansparen. Anschließend kann mit der Förderung sogar das Bauspardarlehen zurückgezahlt werden. Im Detail kann das folgendermaßen aussehen
Eine Familie mit drei Kindern möchte eine Immobilie kaufen und Wohn-Riester in die Finanzierung einbeziehen. Direkt beim Kauf der Immobilie sollte ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Werden nun jährlich 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag gespart, erhält die Familie eine jährliche Zulage in Höhe von insgesamt 863,00 EUR. Diese setzen sich aus der Grundzulage der beiden Eltern und der Kinderzulage für die drei Kinder zusammen. Sind die Kinder nach dem 31.12.2007 geboren, fällt die Kinderzulage sogar noch höher aus. Nach 10 Jahren läuft dann schließlich die Zinsfestschreibung der Baudarlehen aus. Anschließend kann das Guthaben des Bausparvertrages zur teilweisen Tilgung der Bankdarlehen genutzt werden. Weitere Teile des Bankdarlehens sollten nun mit dem Darlehensanspruch aus dem Bausparvertrag abgelöst werden. Das Bauspardarlehen kann schließlich mit den eigenen Zahlungen und den staatlichen Zulagen zurückgeführt werden. Der Staat unterstützt die Familie also bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens. Im Endeffekt zahlt der Staat also das Darlehen ab. Zusätzlich profitieren Darlehensnehmer noch von dem sehr günstigen Bausparzins. Wer auf diese Förderung verzichtet, verliert sehr viel Geld. Wohn-Riester eignet sich daher hervorragend, um die Kosten für die eigene Finanzierung zu senken.
Verbraucher können aber nicht nur im Bereich von Wohn-Riester von attraktiven Förderungen profitieren. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt zinsgünstige Darlehen. Auch mit diesen zinsgünstigen Darlehen können die Kosten der eigenen Finanzierung reduziert werden. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau richtet sich die Förderung aber nicht nach den eigenen Einzahlungen bzw. der familiären Situation. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert bestimmte Maßnahmen, die an der Immobilie umgesetzt werden. Wer sein gekauftes Objekt zum Beispiel besonders energieeffizient renoviert, kann zinsgünstige Darlehen erhalten. Die genauen Maßnahmenkataloge können auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgerufen werden. Darlehensnehmer sollten ihren Bankberater in jedem Fall auf diese Möglichkeit der Förderung ansprechen.
Weiterhin können bestimmte Verbrauchergruppen eine Förderung der einzelnen Bundesländer erhalten. Es gibt in jedem Bundesland eine Förderbank, die zinsgünstige Darlehen an Menschen vergibt, die zum Beispiel sehr geringe Einkünfte haben. Auch Familien mit vielen Kindern können entsprechende Förderungen beantragen, wenn sie eine Immobilie erwerben. Die Voraussetzungen und Konditionen für diese Fördergelder unterscheiden sich aber in jedem Bundesland. Auch bei Interesse an dieser Förderung sollten die Berater der Hausbanken kontaktiert werden.