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Was dürfen Mieter an einer Wohnung verändern?

Was dürfen Mieter an einer Wohnung verändern?

Wenn ein Mieter in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus zieht, passiert es nicht selten, dass er an der Ausstattung gerne etwas verändern möchte. Sei es, dass ihm die Farbe der Wände nicht passt, ihm der Boden zu altbacken ist oder der Herd in der Küche ganz und gar nicht seinem Geschmack entspricht. Da die Wohnung jedoch nicht wirklich dem Mieter, sondern dem Vermieter gehört, sind nicht alle Änderungen so ohne weiteres erlaubt.


Welche Änderungen von einem Mieter vorgenommen werden dürfen


Grundsätzlich darf ein Mieter in einer gemieteten Wohnung alles umgestalten, was nicht die ursprüngliche Bausubstanz des Hauses verändert. Aber: Der Vermieter darf bei einem eventuellen Auszug des Mieters von dem Mieter verlangen, dass dieser die Wohnung wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Bei der Wandfarbe ist das sogar eine Pflicht. Während der Mieter in der Wohnung wohnt, kann er die Wände in den von ihm bevorzugten Farben streichen. Zieht er aus, muss er die Wände jedoch alle in einem neutralen Farbton streichen.

Der Boden eines Wohnraumes kann für Änderungswünsche sorgen. Generell gilt dabei, dass der Mieter den Vermieter, bevor er einen Teppich entfernt, um Erlaubnis fragen muss. Möchte man ein Gerät aus der Küche, wie zum Beispiel den Herd, gegen ein anderes Gerät tauschen, ist dieses möglich, ohne dass man vorher den Vermieter um Erlaubnis bitten muss. Das "alte" Gerät muss jedoch gut aufbewahrt werden und im Falle eines Auszugs wieder aufgebaut beziehungsweise eingebaut werden. Wenn in der Wohnung beim Auszug keine Küche vorhanden war, steht es dem Mieter frei, eine Einbauküche nach Wahl einzubauen beziehungsweise einbauen zu lassen.

Wer einen Türspion in seine Haustür integrieren möchte, kann das ebenso tun, wie einen Fensterlüfter einzubauen oder ein Waschbecken oder eine Badewanne zu installieren. Bohren und Dübeln ist erlaubt, jedoch müssen die dabei entstandenen Löcher beim Auszug wieder verschlossen werden. Werden bei dem Bohren oder Dübeln Fliesen beschädigt, muss der Vermieter diese ersetzen. Hat der Mieter bei seinen Renovierungsarbeiten allerdings ungewöhnlich viele Fliesen zerstört, muss er selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.


Was ohne Nachfragen nicht erlaubt ist


Neben den Dingen, die auch ohne ein vorheriges Nachfragen erlaubt sind, gibt es auch Veränderungen, die der Genehmigung des Vermieters bedürfen. Dazu gehört unter anderem, eine Wand zu ziehen. Denn dies würde die ursprüngliche Bausubstanz des Hauses erheblich verändern. Wer in seinem Badezimmer neue Fliesen verlegen möchte, muss ebenfalls vorher seinen Vermieter fragen, ob das für ihn in Ordnung ist. Die vorhandenen Fliesen einfach überzustreichen, ist dem Mieter ohne Rücksprache ebenfalls nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für den Einbau eines Treppenlifts. Auch dieser muss von dem Vermieter vorher abgesegnet werden, ebenso wie die Montage eines Katzennetzes am Balkon.


Wer etwas in seiner gemieteten Wohnung oder in seinem gemieteten Haus verändern möchte, muss bei einem großen Teil der Maßnahmen vorher den Vermieter fragen. Bei Veränderungen, die grundsätzlich keiner Erlaubnis des Vermieters bedürfen, muss der Mieter jedoch damit rechnen, dass der Vermieter ihm bei einem eventuellen Auszug dazu auffordert, die Veränderungen wieder rückgängig zu machen.


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Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

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Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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