Immobilien Katalog für Immobilienmakler

Was der Mietspiegel aussagt

Was der Mietspiegel aussagt

Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten im frei finanzierten Wohnungsbau einer Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen oder ihn laufend zu aktualisieren. Wenn ein Mietspiegel existiert, dann wird er offen kommuniziert. Jeder kann ihn kostenlos einsehen, und vielfach steht er zum Downloaden auf der städtischen Website zur Verfügung. Mit der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete sind sowohl Vermieter als auch Mieter angesprochen. Die einen können in etwa die Obergrenze der Kaltmiete für ihre Mietwohnung abschätzen, und die Mieter wissen, mit welcher Kaltmiete je Quadratmeter sie in der betreffenden Stadt oder Gemeinde fest rechnen können oder müssen.


Der Mietspiegel als solcher ist eine tabellarische Übersicht. Sie ist nach einem recht einheitlichen Schema aufgebaut und enthält als Kriterien das Alter der Mietwohnung und die Quadratmetergröße. Bei diesen Angaben handelt es sich um Zeit- und Größenspannen, also um Angaben von ... bis ... Jahre respektive Quadratmeter. Beim Alter der Mietwohnung wird in der Regel in Altbauten, Mittelbauten und Neubauten unterschieden. Da sich mit jedem weiteren Jahr diese Schablone von Neubauten über Mittelbauten bis hin zu den Altbauten verschiebt, sollte der Mietspiegel in regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert werden. Das ist auch deswegen von Bedeutung, weil dann die jeweils ältesten Altbauten aus der Bewertung herausrutschen und im Mietspiegel nicht mehr geführt werden. In Grenzfällen kann es durchaus wissenswert sein, ob es sich bei der Mietwohnung noch um einen Neubau, oder schon um einen Mittelbau respektive Altbau handelt.


Der Mietpreis je Quadratmeter Wohnfläche ist auch abhängig von der Gesamtgröße des Mietobjektes. Je größer das Haus oder die Wohnung, also die Wohnfläche ist, umso niedriger ist der Quadratmeterpreis innerhalb der jeweiligen Kategorie des örtlichen Mietspiegels. Je genauer ein Mietspiegel sein kann oder soll, umso mehr örtlich-individuelle Details werden berücksichtigt. Die werden je nach Präsentation des Mietspiegels in Unterpunkten, oder auch in separaten tabellarischen Übersichten dargestellt. Die allgemeine Infrastruktur kann ebenso bewertet werden wie die Anbindung an den öffentlich-privaten Nahverkehr, oder an das Verkehrsnetz von Bundes- und Landstraßen sowie an den Schienenverkehr mit Haltstopps. Aussagen über die Güte einer Mietwohnung sind wünschenswert und hilfreich gleichermaßen. Eine hohe Qualität bei der Energieversorgung, beim Fußbodenbelag, bei der Verglasung von Fenstern und Türen oder bei der Wärmedämmung sind in der heutigen Zeit für die Vermieter Notwendigkeiten, um den Wert ihrer Mietwohnung zu steigern oder zumindest zu halten.


Die Interessen und Interessensgruppen an einem Mietspiegel sind recht heterogen. Der normale, ortsübliche Mietspiegel ist ebenso wenig rechtverbindlich wie ein qualifizierter Mietspiegel, der im regelmäßigen Zweijahresrhythmus aufgestellt und von allen daran Beteiligten anerkannt wird. Interessensvertreter von Vermietern und Mietern sind an einem Mietspiegel als örtliche Richtschnur ebenso interessiert wie die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Für Wohngeldzahlungen oder Transferleistungen wird bei der Kostenermittlung zur Unterkunft gerne der örtliche Mietspiegel zugrunde gelegt - sofern er aktuell ist. Oft ist er für solche Entscheidungen der einzige Anhaltspunkt.


Für ortsfremde Kapitalanleger von Mietobjekten ist der örtliche Mietspiegel eine hilfreiche Grundlage. Das kann besonders dann der Fall sein, wenn ein Mittel- oder ein Altbau energetisch saniert und komplett renoviert wird. Diese Investition muss der Vermieter zwangsläufig über eine erhöhte Miete dauerhaft refinanzieren. Je detaillierter und aussagefähiger der örtliche Mietspiegel ist, umso einfacher ist die Argumentation mit potentiellen Mietern. Beide Seiten haben eine Richtschnur und eine Grundlage, an der sie sich orientieren können.


Zu der tabellarischen Übersicht des Mietspiegels gehören vielfältige Ergänzungen und Erläuterungen. Je detaillierter die sind, umso aussagefähiger, sprich wertvoller ist der Mietspiegel. Die Spannen bei den einzelnen Angaben, unter anderem auch zum Mietpreis je Quadratmeter, lassen sich durch zusätzliche Informationen gut und verständlich begründen. Das kann so weit gehen, dass der Mietspiegel eine Aussage über die ortsübliche Vergleichsmiete in einzelnen Stadtteilen oder gar Straßen macht. So wichtig der Mietspiegel für die Betroffenen auch ist; für die Stadt- oder Gemeindeverwaltung gehört er nicht zu den gesetzlichen oder zu den Pflichtaufgaben. Oft ist es eine politische Entscheidung des Stadtrates, also der Legislative, die nicht immer von der Stadtverwaltung als der Exekutive befürwortet wird, allerdings umgesetzt werden muss.


In einem Mietspiegel sollen sich sowohl Mietwohnungen wiederspiegeln, bei denen in den vergangen Jahren Mieterhöhungen vorgenommen wurden, also auch Wohnungen mit konstant gebliebenen Mieten. Erst so ergibt sich ein Durchschnittswert, der als ortsüblicher Vergleich nutzbar ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn nur eine der beiden Kategorien an Mietwohnungen einbezogen wird.


Bewertungen: 4.62 von 5 bei 13 Stimme(n)

Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

Weitere Themen

So funktioniert die Mietpreisbremse

Die Mieten steigen. Der "Kreativität" der Vermieter scheinen in dieser Hinsicht so gut wie keine Grenzen gesetzt.

mehr Infos »

Was sich mit dem Bestellerprinzip für Mieter ändert

Früher mussten Mieter den Makler meist selbst bezahlen. Dies galt selbst dann, wenn sie diesen ursprünglich nicht eingeschaltet hatten. Das hat sich nun geändert. Am 1.

mehr Infos »

Hilfe vom Mieterschutzbund

In Deutschland gibt es rund 450 Mieterschutzbünde. Diese sind grundsätzlich eingetragene Vereine (e.V.), welche ihren Mitgliedern Hilfestellungen und Rat anbieten.

mehr Infos »

Was darf der Vermieter und was nicht?

Mieter genießen in Deutschland einen umfassenden Schutz und gegenüber der von ihnen gemieteten Sache viele Rechte.

mehr Infos »

Mieturteile zum Rauchen auf dem Balkon

Rauchen ist für Menschen, die sich in einem Mietverhältnis befinden, ein komplexes Problem, das mehrere Parteien betrifft.

mehr Infos »



Städte