In allen Zeitungen und Fernsehsendungen heißt es: Die Umstellung auf SEPA kommt. Doch was genau bedeutet SEPA und welche Umstellung bringt es mit sich? Und insbesondere: Was ändert sich für Mieter?
SEPA ist eine Abkürzung für Single Euro Payments Area, oder auch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser betrifft die EU-Länder und einige weitere ausgewählte Staaten wie Monaco, Island, Liechtenstein und Norwegen und die Schweiz. Diese werden auch als EWR-Länder bezeichnet und gehören selbst nicht zu der Europäischen Union, profitieren aber von einigen Standards und Gesetzen.
SEPA heißt grob gesagt: Mehr einheitliche Standards und Regeln für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen betreffen den Großteil der Privatpersonen, also auch Mieter, eigentlich nicht. Eine wichtige Neuerung wird aber ganz direkt spürbar sein, und zwar die Abschaffung der Überweisung per Kontonummer und BLZ.
Vom 1. Februar 2014 an wird bei Überweisungen an Vermieter nach der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC) gefragt. Diese lassen sich einfach im Internet oder bei Ihrem Kreditinstitut herausfinden, denn die IBAN ergibt sich aus einer Kombination Ihrer bisherigen Kontonummer und einem Länderkennzeichen. Mittlerweile sind die IBAN und BIC auch häufig schon auf den EC- und Kreditkarten der Institute vermerkt und können bei einigen Banken auch schon zur Überweisung verwendet werden, um den Übergang flüssiger zu machen.
Sollten Sie bereits eine Wohnung mieten und bisher mit Ihrer nationalen Kontonummer und BLZ die Miete überwiesen haben, erhalten Sie in aller Regel einen Brief des Vermieters mit den neuen Kontodaten. Sie brauchen sich also um wenig zu kümmern und im Idealfall nur Ihren Dauerauftrag ändern. Sollten Sie Ihrem Mieter eine Einzugsermächtigung gegeben haben, wird dieser sich in aller Regel selbst um die Aktualisierung kümmern.
In dem Fall, dass Sie nicht online überweisen, sondern mit Zahlungsverkehrsvordrucken arbeiten, müssen Sie sich bis zum 1. Februar 2014 neue von Ihrem Kreditinstitut geben lassen, denn die alten können nur noch bis zum 31. Januar 2014 benutzt werden.
Kreditinstitute unterscheiden bei SEPA zwischen der Basis-Lastschrift und der Firmenlastschrift. Die Basis-Lastschrift ist nur für Privatpersonen gedacht, die Firmenlastschrift nur für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen. Eine SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden, wenn Sie der Lastschrift widersprechen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist dies nicht möglich, denn hier geht es oft um wesentlich höhere Summen.
Im internationalen Zahlungsverkehr hat SEPA wesentlich mehr Auswirkungen, da es die Überweisung einheitlicher und einfacher macht. Voraussichtlich werden im Zuge dessen auch die Gebühren für internationale Geldtransfers sinken. Sollten Sie also an einen Vermieter überweisen, dessen Konto einer ausländischen Bank gehört, könnten Sie von SEPA profitieren. Allerdings sollten Sie sich möglichst auch mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen, um eventuelle Fragen und Diskussionspunkte zu klären.
SEPA kann auch das Mieten eines Hauses im Ausland, wie eine Ferienwohnung einfacher machen, denn Sie können sicherer sein, dass das Geld seinen Bestimmungsort erreicht und keine Verwirrung mit fremden Kontodaten und Arten der Überweisung entsteht.
Im Vergleich zu der herkömmlichen Banküberweisung im Inland wird SEPA jedoch nicht viel schneller. Überweisungen, die online an einem Feiertag getätigt wurden, werden trotzdem erst am nächsten Werktag der Bank verarbeitet.