Die Mietkaution bietet die Sicherheit für den Eigentümer eines Wohnraums, dass ihm kein finanzieller Schaden droht, wenn der neue Mieter plötzlich die Miete nicht mehr zahlt. Sie darf bis zu drei Monatsmieten (kalt) betragen und ist dadurch für den Mieter keine geringe finanzielle Belastung, denn immerhin muss er einen Umzug stemmen und dann auch noch für die Mietkaution aufkommen – und dann die erste Miete zahlen können. Es gibt allerdings verschiedene Arten der Mietkaution und rechtliche Möglichkeiten, sich die Zahlung der klassischen Mietkaution angenehmer und einfacher zu machen.
Normalerweise wird die Mietkaution zum Einzugstermin in bar mitgebracht oder aufs Konto des Vermieters überwiesen, wo sie auch verzinst werden muss. Natürlich wird man von diesen Zinsen nicht gerade reich, und doch kann es angenehm sein, beim Auszug zumindest ein kleines bisschen mehr zurückzubekommen. Rein rechtlich gesehen darf ein Vermieter aber eigentlich nicht verlangen, dass die Kaution in bar und auf einen Schlag bezahlt wird. Der Mieter hat das Recht, sie binnen 3 Monaten abzubezahlen, fällig wird jede neue Rate zusammen mit der jeweils nächsten Monatsmiete. Dadurch kann sich der Mieter finanziell etwas entlastet wissen und hat die Möglichkeit, an eine neue Wohnung zu kommen, auch wenn er keine meist vierstellige Summe auf der hohen Kante hat. Möchte man die Mietkaution also nicht in einer Summe zahlen, kann man sich darauf berufen oder auch vorschlagen, dass man die erste Rate der Mietkaution in bar zum Einzugstermin mitbringt, wenn der Eigentümer dann beruhigter ist.
Eine recht neue Form der Mietkaution sind Mietbürgschaften, die vor allem für den Mieter sehr attraktiv klingen. Es handelt sich dabei um eine Form der Versicherung, dass eventuelle Schäden oder ausbleibende Mietzahlungen von einer Kautionskasse übernommen werden. Für den Eigentümer dagegen bedeuten solche Bürgschaften meistens bürokratischen Aufwand ähnlich dem einer Versicherung, denn wenn es tatsächlich so weit kommen sollte, dass ein Schadensfall eintritt, muss sich der Vermieter an die Kautionskasse wenden und ihr nachweisen, dass eine Zahlung fällig wird. Als Mieter kann man so argumentieren, dass dafür die Abdeckungssummen meist viel höher sind, als der Eigentümer je über eine Mietkaution hereinholen könnte. Trotzdem sollte man damit rechnen, dass viele Eigentümer diese neue Art der Mietkaution eher ablehnen werden – allein schon deswegen, da sie sie nicht kennen.
Vor allem bei der ersten eigenen Wohnung haben es junge Leute schwer, die Mietkaution aufzubringen – und auch ihre Eltern wollen ihnen nur ungern einen derart hohen Geldbetrag leihen, denn wann werden sie ihn wiedersehen? Bei einer Mietkaution geht es primär um Sicherheit und Absicherung für den Eigentümer der Wohnung. Deswegen können die Eltern den Alternativ-Vorschlag unterbreiten, für ihren Nachwuchs zu bürgen und dann keine Mietkaution einzuzahlen, sodass der Eigentümer trotzdem weiß, wer dafür gerade steht, wenn Mietzahlungen nicht eingehen oder die Wohnung nach der Bewohnung renoviert oder saniert werden muss. Ein solches Verfahren wäre auch über einen guten Freund oder einen anderen Verwandten möglich, doch dann sollten sich beide Parteien sicher sein, dass es sich nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt und dass der Bürgende wirklich finanziell einspringen muss, wenn es sein muss. Das kann natürlich eine Belastung für jedes zwischenmenschliche Verhältnis sein, auch wenn es gerade für junge Leute oft die einzige Möglichkeit darstellt, eine eigene Wohnung zu beziehen.
Wer als Arbeitsloser Sozialbezüge erhält, kann einen Umzug finanziell nicht stemmen. Vom Amt kann deswegen der Umzug übernommen werden, aber auch die Mietkaution – und zwar in Form eines Darlehens. Inzwischen ist klar, dass das Darlehen nicht so abgerechnet werden darf, dass vom Regelsatz laufende monatliche Raten direkt einbehalten werden. So besteht für Hartz IV-Empfänger die Sicherheit, dass es ihnen durch den Umzug nicht finanziell viel schlechter geht. Trotzdem sollten sie versuchen, die Mietkaution als Darlehen vom Amt so schnell wie möglich wieder zurückzuzahlen, beispielsweise dann, wenn sie von ihrem alten Vermieter die damals eingezahlte Mietkaution zurückbekommen und mit diesem Geld eine Rückzahlung leisten können.