Wer ein Haus bauen möchte, der braucht gute Nerven und viel Ausdauer. Leider fallen oft schon während der Bauarbeiten so viele Mängel auf, dass der Einzug verschoben werden muss. Baupfusch gehört in Deutschland inzwischen zum Alltag. Die Schäden, die durch schlampige Arbeit und mangelhafte Prüfung insbesondere bei Neubauten entstehen, belaufen sich laut Schätzungen auf Milliarden. Bei einer aktuellen Untersuchung von 300 Wohnungen und Häusern hatte jede Immobilie durchschnittlich um die 10 bis zu 20 Mängel. Die Schäden hierfür belaufen sich auf ca. 50.000 Euro.
Schon bei der Auswahl des Bauunternehmens sollte man unbedingt auf die Qualität achten. Ideal ist es, wenn man sich Referenzkunden nennen lässt. Diese sollte man dann nach den Erfahrungen mit dem gewählten Bauunternehmer befragen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die sogenannte DIN ISO-Norm. Bauunternehmen die nach der DIN ISO 9001 zertifiziert sind, erfüllen in der Regel alle wichtigen Anforderungen. Das schützt zwar nicht zu 100 Prozent vor bösen Überraschungen, trotzdem sorgt es für eine gewisse Sicherheit. Zudem sollte man Bauunternehmen bevorzugen, die schon mehrere Jahre lang auf dem Markt sind.
Meist werden Wasserleitungen nicht richtig verlegt. Das kann wiederum zu sehr teuren Feuchtigkeitsschäden führen. Bauexperten bestätigen, dass die meisten Fehler schon während der Planung entstehen. Meist ist der Baugrund nicht tragfähig, weil er nicht sachgemäß aufgefüllt wurde. Und meist reicht der vorhandene Wärmeschutz nicht aus. So kann bei Flachdächern zum Beispiel Regen durchringen. Probleme können auch aufgrund von einem zu kleinen Dachüberstand oder fehlenden Dehnungsfugen auftreten. Das kann so weit gehen, dass die Fassade vorzeitig verwittert.
Das größte Problem von einem Haus ist das Wasser. Meist dringt schon während der Bauarbeiten Feuchtigkeit in das Mauerwerk ein. Das liegt daran, dass die notwendigen Dichtungen im Keller und am Fundament fehlen. Zudem werden viele Bauten auch bei schlechtem Wetter nicht gut genug geschützt, so haben sie später viel zu wenig Zeit um auszutrocknen. Fatal ist hierbei, dass der Schaden meist erst nach dem Einzug erkennbar wird, zum Beispiel in Form von Wasserflecken unter den Fenstern. Das führt nicht selten zu Schimmelpilzbefall.
Typische Mängel, die bei der Abnahme nicht auffallen:
Wenn der Schimmel bereits zu sehen ist und sich verteilt, dann hilft in den meisten Fällen nur noch eine Sanierung des Mauerwerks. Bauherren sollten unbedingt einen Bausachverständigen oder einen Architekten engagieren, der jeden Bauabschnitt abnimmt und vorhandene Mängel direkt reklamiert. Diese sogenannte Baubegleitung kostet ungefähr 1 Prozent der Bausumme. Diese Investition lohnt sich aber, vor allen Dingen dann, wenn Mängel erkannt werden, die später nur sehr schwer zu beheben wären.
Damit Ärger mit dem Bauunternehmen schon im Vorfeld vermieden werden kann, sollten Bauherren vertraglich alle wichtigen Punkte detailliert festhalten. Dazu gehört die detaillierte Festlegung aller Leistungen. Zudem sollten alle Ergebnisse schriftlich festgehalten werden, so zum Beispiel die Größe und Anzahl sowie die Platzierung und das Material von Ausstattungsgegenständen.
Natürlich gehören in den Vertrag auch die Zahlungsweise und die Baukosten. Empfehlenswert sind in diesem Zusammenhang Abschlagszahlungen, die erst nach der erfolgreichen Abnahme eines bestimmten Bauabschnitts getätigt werden. So werden die Kosten in Raten gezahlt, wobei Geld zurückbehalten werden kann, wenn Mängel auftreten sollten. Hilfreich sind auch Vertragsstrafen, wenn der Bauunternehmer nicht zum gewünschten Zeitpunkt fertig wird. Grundsätzlich sollte man den Vertrag vor dem Leisten der Unterschrift von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Im Bereich Baumängel ist eine 5-jährige Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Abnahme. Bei Einrichtungsgegenständen gilt allerdings die übliche Gewährleistung von zwei Jahren. Wer Baumängel bemerkt, der sollte diese sofort schriftlich dem Bauunternehmen mitteilen. Nützlich kann es auch sein, eine Frist zu setzen, bis diese Mängel behoben werden müssen. In der Regel darf der Bauunternehmer zwei Mal nachbessern. Wenn der Mangel dann allerdings noch immer nicht behoben wurde, dann darf der Bauherr einen anderen Handwerker beauftragen. Die Rechnung wird dann vom Bauherrn bezahlt. Da die Kosten für die Beseitigung der Mängel nicht zu unterschätzen sind, sollte man im Vorfeld immer alles mit einem Rechtsanwalt besprechen. Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Bauherren das Gebäude bereits einige Monate vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung unbedingt auf Mängel untersuchen. Das geht am besten mit Unterstützung eines Architekten oder Sachverständigen.