Für die Erhaltung alter Bauwerke, die in Bezug auf die verschiedenen Epochen Zeitzeugen sind und zu den erhaltenswerten historischen Kulturdenkmälern zählen, vorrangig der Denkmalschutz für Immobilien verantwortlich. Zu den hoheitlichen staatlichen Funktionen gehört es auch, beständig für die Bewahrung sämtlicher baulichen Denkmäler zu sorgen, für den Fall, dass das im unveränderten Zustand ausführbar ist. Diese Aufgabe hat der Denkmalschutz für Immobilien übernommen. So wird nach einer erforderlichen Sanierung die unveränderte Optik des schützenswerten Objekts erhalten.
Dies heißt aber nicht, dass alte Bautechniken zum Einsatz kommen. Das zu renovierende Objekt soll für lange Zeit erhalten bleiben, von daher haben sowohl die zuständigen Behörden als auch der Denkmalschutz starkes Interesse, dass ausschließlich die innovativsten Methoden angewendet werden. Dadurch ist es möglich, selbst bei sehr antiken Denkmälern den Standard eines Neubaus zu schaffen. Das geschieht zumeist durch die Installation neuer Leitungen, Verwendung einer guten Dämmung sowie den Einbau von abgedichteten Fenstern und ähnlichen Komponenten.
Einige Beispiele wo die fachgerechte Sanierung von Denkmalschutzobjekten durchgeführt wird finden Sie in Berlin, Rheinland-Pfalz und Darmstadt.
Obwohl bezüglich der baulichen Maßnahmen normalerweise keine Auflagen gemacht werden, ist dafür zu sorgen, dass der Charakter der Immobilie erhalten bleibt. Das bedeutet, dass zum Beispiel für die Außenwände keine x-beliebige Farbe benutzt werden darf. Bei Fachwerkhäusern und anderen geschichtsträchtigen Gebäuden ist auch das Dämmen der Außenwände untersagt, weil in einem solchen Fall der originale Zustand der Außenfassaden geschädigt werden könnte. Ein Energiepass wird deshalb bei geschützten Immobilien nicht gefordert. Was grundlegende Veränderungen oder ähnliche Umbauarbeiten betrifft, sind diese allerdings nicht gestattet.