Mieter genießen in Deutschland einen umfassenden Schutz und gegenüber der von ihnen gemieteten Sache viele Rechte. Weniger bekannt jedoch ist, dass auch die Vermieter zahlreiche Rechte haben, die sich einerseits aus dem Mietvertrag, aber andererseits auch aus der Gesetzeslage schließen lassen. Immerhin behält der Vermieter das Eigentum an der von ihm vermieteten Sache und überlässt diese nur gegen Zahlung eines Entgelts – der Miete – dem Mieter zur Nutzung.
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