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Tipps |
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Was darf der Vermieter und was nicht?... wenn dadurch ein erhöhtes Kundenaufkommen und/ oder eine hohe Lärmbelästigung erwarten lässt. Diese Regelung findet vor allem in Mehrfamilienhäusern Anwendung.
4. Ordentliche und fristlose Kündigung
Der Vermieter darf den Mietvertrag aus verschiedenen Gründen kündigen. Zu den wichtigsten Kündigungsgründen gehört sicherlich die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf. Allerdings darf dieser Grund nur dann aufgeführt werden, wenn der Vermieter selbst oder ein Verwandter die Wohnung selbst nutzen möchte. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung ... | Mieturteile zum Rauchen auf dem Balkon... bereits die zweite Instanz dieses Prozesses. Vor dem Amtsgericht Rathenow waren die Kläger bereits in der ersten Instanz gescheitert. Auch vor dem Landgericht Potsdam kam das Ehepaar mit seiner Klage nicht durch, sie wurde mit der Begründung der mangelnden Rechtsgrundlage abgelehnt, denn das Ehepaar sei nicht gehindert seinen Balkon zu nutzen. Die Balkone liegen mehrere Meter auseinander und der Rauch des rauchenden Mieters könne auch in die andere Richtung abziehen. ... | Warum auch Mieter einen Makler beauftragen sollten... Zuhause bleiben. Der Makler kennt die infrastrukturelle Situation vor Ort sehr genau. Er weiß, ob es dort Kindergärten gibt, wie weit es zur Schule ist oder wo sich die nächste S-Bahn – Station befindet.
Ein guter Immobilienmakler vertritt beide Seiten
Ist ein Objekt gefunden, dass den Kunden gefällt, wird er sich dann im Gespräch mit dem Vermieter unter Umständen für mögliche Verbesserungen einsetzen – eventuell den Ausstattungsgrad eines Mietobjektes zu erhöhen oder ... | Für ein gutes Miteinander: Die Nachbarschaft... sollte man sich immer bemühen, die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten und selbstverständlich die Hausordnung einzuhalten. Fühlt sich trotz aller Bemühungen immer noch jemand gestört, sollte man als guter Nachbar aufmerksam zu hören und dann versuchen, gemeinsam mit den anderen Anwohnern einen Kompromiss zu finden.
Des Weiteren empfiehlt es sich, sich nicht direkt bei jedem lauteren Geräusch zu beschweren. Eventuell bekommt das Nachbarskind nur die ersten Zähne und ist deswegen etwas lauter, und ... | Gemeinschaftliches Bauen in der Genossenschaft... Vorteile beider Wohnformen. Kein finanzielles Risiko, dafür aber ein lebenslanges Nutzungsrecht, zugleich das Recht auf Mitbestimmung und auch die Chance, die erworbenen Genossenschaftsanteile – und damit das Recht auf eine Wohnung – zu vererben: Ein "Genosse" genießt viele Vorteile. Die ersten Wohnungsbaugenossenschaften entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Industrialisierung in voller Blüte stand und es für Arbeiter in den Städten kaum Wohnraum gab. Damals entstanden Genossenschaften als eine Art ... |
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