Eine interessante Variante der Bereitstellung der Mietkaution ist die Bürgschaftserklärung durch eine Bank oder einen Finanzierungspartner. Hierbei fließt im Normalfall und bis zur Anforderung der Kautionssumme kein Geld, es wird lediglich eine Bürgschaft ausgestellt. Für die Erfüllung dieser Bürgschaft haftet nicht der einzelne Mieter, sondern der jeweilige Aussteller. Die Nutzung dieser Kautionsart ist mit vielen Vorteilen für Mieter und Vermieter verbunden.
Insbesondere für private Vermieter stellt die Mietwohnung einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Deshalb möchte und muss sich der Vermieter auch vergewissern, wem er sein Vermögen zur Miete überlässt. Dafür gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten, beginnend beim gesunden Menschenverstand bis hin zur Mieterauswahl über scheinbar seriöser Berufe oder den Bekanntenkreis. Der Vermieter kann sich hierbei allerdings sehr täuschen, weil er nicht wissen kann, wie der Mieter finanziell aufgestellt ist. Denken Sie dabei an den Inhaber eines kleinen Gewerbebetriebes, dem es saisonal sehr schlecht und im Sommer wiederum gut geht. Dieser kommt vielleicht sogar regelmäßig in Zahlungsschwierigkeiten und gleicht die offenen Posten ein paar Monate später wieder aus.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass anstatt eines Misstrauens oder der aufwändigen Nachfrage bei den Geschäftspartnern oder dem Arbeitgeber des Mieters eine professionelle Kreditwürdigkeitsbeurteilung von Vorteil wäre. Eine Bürgschaft einer Bank oder eines Finanzierungspartners bietet genau diese an.
Die Bank prüft im Rahmen der Erteilung eines Avalkredits, ob der Mieter bzw. Kreditnehmer eine Bonität für die angeforderte Mietkaution mitbringen würde. Damit kann der Vermieter sicher sein, dass der Mieter im Sinne einer Bank tatsächlich kreditwürdig ist. Der Vorteil dabei ist, dass die Bank auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zusätzlich zur SchufA-Auskunft vertrauen kann.
Wenn der Kunde bei der Bank oder dem Finanzierungspartner nicht bekannt ist, dann muss er den normalen Weg der Eröffnung eines Bürgschafts- bzw. Kreditkontos gehen. Dies bedeutet, dass er die Bonität beispielsweise durch das Vorhandensein von Guthaben oder die Vorlage eines Einkommensnachweises belegen muss.
Um alle diese Dinge muss sich der Vermieter nicht kümmern und kann sich rein auf die Vermietung und die Suche nach einem sympathischen Mieter konzentrieren. Er bekommt von der Bank “grünes Licht” für den Mieter und spart sich Laufereien und Irritationen, die es beispielsweise bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos geben könnte. Darüber hinaus wird es keine Streitpunkte über eine angemessene Verzinsung des Kontos geben, da der Vermieter ja eine Bürgschaftsurkunde erhält.
Die Hauptvorteile für den Vermieter sind die schnelle und professionelle Entscheidungsfindung und das Entdecken versteckter Mängel beim Mieter. Da die Kosten für die Bürgschaftsurkunde bzw. den Avalkredit vom Mieter übernommen werden ist diese Form der Kaution für den Vermieter ausschließlich mit Vorteilen verbunden.
Die häufigsten Probleme einer normalen Kaution fallen weg. Viel zu viele Vermieter lassen sich beispielweise – obwohl sie dazu nicht berechtigt sind – eine Kopie des Personalausweises anfertigen. Im schlimmsten Fall kann diese Kopie dann für verschiedene andere Vertragsabschlüsse genutzt werden, wie die hohe Anzahl an Identitätsdiebstählen beweist. Bei einem Avalkredit bzw. der Mietkaution ist die Sache dagegen viel einfacher: Der Vermieter bekommt eine Urkunde der Bank oder der Kautionskasse, die die Garantiesumme und das Zahlungsversprechen für den Fall enthält, dass die Kaution angefordert werden muss. Dieses Schreiben ist genau genommen ein Geschäftsbrief der Bank an den Vermieter oder das vermietende Unternehmen. Wird dieses gestohlen, so kann der unehrliche Finder gar nichts damit anfangen.
Die Ausstellung einer Kautionsurkunde bzw. der Avalkredit bietet folgende Vorteile:
Dabei gibt es – mit Ausnahme eines unterschiedlichen Vertragspartners – keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem klassischen Avalkredit von der Bank oder der neueren auch im Fernsehen beworbenen Form des Mietkautionskontos einer entsprechenden spezialisierten Kasse. Beide sind in der Funktionsweise gleich und bieten Mieter wie Vermieter das höchstmögliche Maß an Sicherheit bei der Transaktion – ohne dass der Mieter einen “Datenstriptease” wie bei der Vorlage einer SchufA-Selbstauskunft vornehmen müsste.
Gerade Mieter hoher Bonität und Kaufkraft werden diese sichere Art der Mietvertragsabwicklung durchaus zu schätzen wissen! Nicht ohne Grund erfreut sich diese Form der Stellung die Mietkaution einer steigenden Beliebtheit und ist in den letzten, unsicheren Jahren gerade erst wiederentdeckt worden.