Die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt führt gerade in Ballungsräumen zu hohen Maklerprovisionen. Während sie bei der Vermietung noch gedeckelt sind, wird die Courtage beim Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen teilweise zu einem echten Kostenfaktor beim Erwerb der Traumimmobilien. Doch das können Sie verhindern, wenn Sie sich umfassend informieren.
Die Maklerprovision, die häufig auch Courtage genannt wird, wird fällig, wenn ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Dafür reicht es schon, dass der Makler den Kontakt zwischen Ihnen und dem Vermieter herstellt. Makler werden nicht direkt für ihre geleistete Arbeit, sondern für die Anbahnung eines Geschäfts bezahlt. Wenn es um Vermietungen geht, ist die Courtage gedeckelt auf zwei Monatsmieten ohne den Vorauszahlungsanteil plus die fällige Mehrwertsteuer.
Das ist gerade für junge Menschen und kinderreiche Familien eine starke zusätzliche Belastung. Natürlich kann über die Provision verhandelt werden, wobei die Chancen bei hoher Nachfrage nach einem Objekt eher bescheiden sind. Viele Makler bieten den Kunden auch die Zahlung der Provision in Raten an. Gerade, wenn es die ersten eigenen vier Wände sind und viele Anschaffungen zu machen sind, keine schlechte Alternative. Sich komplett um die Provision zu drücken, wird schwer. So haben die Gerichte beispielsweise entschieden, dass die Provision auch dann fällig wird, wenn ein Lebenspartner den Kontakt mit dem Makler hatte und der andere Partner später den Mietvertrag unterschreibt.
Wer keine Provision zahlen möchte, kommt um die eigene Suche nach einer Wohnung nicht herum. Keine Maklerprovision kostet auch der Einstieg in einen bestehenden Mietvertrag. Ein Model mit Zukunft, sollte die Politik ihre Pläne zum Bestellerprinzip umsetzen. Bestellerprinzip? Kurz gesagt: Wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten für die Provision.
Während es für Mietobjekte eine Obergrenze für die fällige Provision gibt, ist das bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen, Häusern und Anlageobjekten nicht der Fall. Hier können Makler ihre Provision selbst bestimmen und richten die Höhe häufig nach der lokalen Nachfrage und dem zu vermittelnden Objekt. Besonders in Ballungszentren liegt die prozentuale Provision deutlich über der im ländlichen Raum. Während auf dem Land teilweise drei Prozent des Kaufpreises als Courtage fällig werden, sind es in Berlin bis zu sieben Prozent. Für ein Objekt mit einem Wert von 250.000 Euro macht das einen Unterschied von 10.000 Euro! Und die Mehrwertsteuer ist dabei noch nicht berücksichtigt. Hier hilft nur Verhandlungsgeschick oder die eigenständige Suche, bei der Sie möglichst vielen Menschen erzählen sollten, dass Sie ein Objekt suchen. Oft kommen so Interessenten und Verkäufer zusammen, bevor ein Makler eingeschaltet wurde.
Ein Makler erhält seine Provision für die Anbahnung eines Geschäfts. Wird der Vertrag geschlossen und scheitert später aus von Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter zu verantworteten Gründen, behält der Makler seinen Anspruch auf die Provision. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag für ungültig erklärt wird. Dabei verliert der Makler den Anspruch die Provision, weil der Vertrag keinen Bestand hat.
Wenn Ihnen ein Objekt mit Maklerbindung gefällt, scheuen Sie sich nicht davor den Makler zu beschäftigen. Eigentumswohnungen sind oft Teileigentum und der Makler kann Ihnen Details zur Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung, zu gefassten Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, zu vorhandenen Sanierungsrücklagen und zu Schulden auf dem Objekt oder dem Grundstück nennen. Das gehört zu seinen Aufgaben wie das Durchführen von Besichtigungen, bei denen ein guter Makler Sie auf die Probleme und Vorzüge eines Objektes hinweisen wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in §652 das Verhältnis zwischen Makler und den am Geschäft beteiligten Parteien. Der Makler muss danach nur nachweisen, dass seine Tätigkeit zum Vertragsabschluss führte. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Makler den Mieter oder Käufer intensiv betreut hat oder nur den Kontakt zwischen den Vertragsparteien hergestellt hat. Einige Gerichte urteilten sogar, dass die Provision selbst nach Jahren noch fällig sein kann.
Auch wenn Sie nichts davon wissen, dass ein Makler eingeschaltet ist, kann eine Provision fällig werden. Das gilt nicht, wenn die Parteien nachweisen können, dass der Vertrag ohne den Makler zustande gekommen ist. Nicht hinreichend ist die Bekanntschaft mit dem Verkäufer oder Vermieter. Auch das Kennen des Objekts reicht normalerweise nicht aus.
Sie haben einen Makler beauftragt ein Objekt für Sie zu finden. Das gefundene Objekt wird durch einen anderen Makler vermittelt. In diesem Fall sollten Sie eine Freistellungsvereinbarung mit den Maklern abschließen, die eine Zahlung von doppelten Provisionen wirksam verhindert.