Der Aspekt der Kostensenkung wird vor allem von Hausbesitzern als äußerst wichtig angesehen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Energiekosten werden seit 2008 spezielle Energieausweise ausgestellt. Sowohl die Verkäufer einer Immobilie als auch die Vermieter einer Immobilie sind zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.
Damit auch Laien die Energiekosten einer Immobilie relativ schnell erkennen können, wird eine eigene Farbskala verwendet. Sollte beispielsweise eine grüne Farbe auf dem Energieausweis zu erkennen sein, handelt es sich um eine relativ sparsame Immobilie. Hingegen warnt eine rote Farbe die zukünftigen Besitzer vor besonders hohen Kosten. Des Weiteren führt ein Energieausweis spezielle Vergleichswerte auf. So ist es dem Betrachter möglich, Werte wie beispielsweise die Heizkosten von einzelnen Immobilien miteinander zu vergleichen. Alternativ können auch die Wasserkosten miteinander verglichen werden. Sofern Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind, werden diese ebenfalls in einem Energieausweis aufgelistet. Der bisherige Eigentümer einer Immobilie ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die empfohlenen Maßnahmen durchführen zu lassen. Die empfohlenen Maßnahmen werden lediglich als eine wirtschaftliche Empfehlung angesehen.
Ein Energieausweis muss jedoch nicht immer vorgelegt werden. So muss ein Energieausweis nur im Rahmen einer Neuvermietung oder im Rahmen eines Verkaufs vorgelegt werden. Wenn es sich um eine selbst bewohnte Immobilie handelt, kann auf die Erstellung eines Energieausweises verzichtet werden. Zurzeit gibt es zwei verschiedene Formen des Energieausweises. Die sicherlich bekannteste Form ist der verbrauchsorientierte Energieausweis. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis erfasst in erster Linie den Verbrauch der letzten drei Jahre. Es werden jedoch lediglich die Heizkosten im Rahmen der Berechnung erfasst.
Als besonders aufwendig erweist sich der bedarfsorientierte Energieausweis. Ein bedarfsorientierter Energieausweis erfasst den aktuellen Zustand einer Immobilie. Für die Erfassung der benötigten Daten zeichnet sich entweder ein fachkundiger Architekt oder ein erfahrener Handwerker verantwortlich. Neben dem Grundriss der Immobilie werden im Rahmen der Berechnung auch die Daten des Schornsteinfegers berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch notwendige Maßnahmen zur Modernisierung einer Immobilie ermittelt. Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird immer dann ausgestellt, wenn es sich um eine relativ kleine Immobilie handelt. Hieraus resultierend dürfen nicht mehr als fünf Wohneinheiten im Haus vorhanden sein. Darüber hinaus darf die betroffene Immobilie nicht nach dem 1. November 1977 errichtet worden sein. Sollte eine Immobilie mit mehr als fünf Wohneinheiten ausgestattet sein, kann entweder ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.
In Bezug auf die Ausstellung eines Energieausweises muss ein wichtiger Aspekt berücksichtigt werden. So kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis entweder vom jeweiligen Energieversorger oder von den Messunternehmen erstellt werden. Ein bedarfsorientierter Ausweis wird in der Regel von einem Experten aus der Baubranche erstellt. Hierzu gehören sowohl Architekten als auch Ingenieure. Nicht selten wird ein bedarfsorientierter Energieausweis auch von einem Handwerksmeister erstellt. Als ein Handwerksmeister kann beispielsweise der zuständige Schornsteinfeger in Erscheinung treten. Grundsätzlich sollte jedoch ein erfahrener Experte mit der Erstellung eines Energieausweises beauftragt werden. Diese Experten werden als Energieberater bezeichnet und verfügen über eine entsprechende Zusatzausbildung.
Da ein Energieausweis nur im Rahmen einer Neuvermietung vorgelegt werden muss, haben Bestandsmieter keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Darüber hinaus erfasst ein Energieausweis nur den gesamten Energieverbrauch eines Hauses. Ein Energieausweis ermöglicht somit keinen detaillierten Einblick in den Energieverbrauch einer einzelnen Wohneinheit. Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Mietern eine Kopie des Energieausweises zu geben. Er muss den Mietern aber auf Verlangen einen Einblick in den Energieausweis gewähren. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann eine Geldbuße verhängt werden. Darüber hinaus werden auch falsche Angaben mit einer Geldstrafe geahndet. Die Anzeige der Ordnungswidrigkeit kann beim zuständigen Bauamt erfolgen.
In der Bundesrepublik Deutschland verliert ein Energieausweis erst nach zehn Jahren seine Gültigkeit. In Bezug auf die zu erwartenden Kosten müssen die Eigentümer einer Immobilie mit einem Wert von bis zu 1.000 Euro rechnen. Dieser Wert bezieht sich jedoch auf die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises müssen grundsätzlich vom Eigentümer der Immobilie übernommen werden. Eine Umlage auf die Mieter ist nicht erlaubt. Ein Mieter hat nicht das Recht auf Mietminderung, sofern die Energiekosten im Anschluss an den Einzug höher sind, als im Energieausweis angegeben. Denn ein Energieausweis erfasst in der Regel nur die Durchschnittswerte der Vergangenheit. Individuelle Vorlieben werden im Rahmen der Erstellung eines Energieausweises nicht berücksichtigt.