In letzter Zeit werden Wohnungen und Häuser in Immobilienanzeigen gelegentlich mit der Bezeichnung barrierefrei angeboten. Doch was ist eigentlich genau unter diesem Begriff zu verstehen? Barrierefrei bedeutet im allgemeinen Verständnis, dass ein bestimmter Raum von allen Menschen, gleichgültig ob sie körperlich behindert sind oder nicht, ohne Hilfe von anderen Personen und ohne besondere Einschränkungen genutzt werden kann.
Barrierefrei bezeichnet eine Wohnung oder ein Haus, wo jeder Raum auch für ältere oder behinderte Menschen, die in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, frei zugänglich ist. Das bedeutet, dass der Zugang einer barrierefreien Wohnung möglichst ebenerdig ist oder, falls die Wohnung nicht im Parterre liegt, über einen behindertenfreundlichen Haupteingang (der beispielsweise mit einer Rampe versehen ist) und einem vorhandenen Aufzug erreichbar ist. In der Wohnung selbst sollten die Durchgänge der Türen so breit sein, dass sie ein Rollstuhl problemlos passieren kann und die Räume selbst groß genug, um sich darin mit einem Rollstuhl bewegen zu können. Im Badezimmer sollte die Toilette, die Badewanne und die Dusche für behinderte Menschen weitestgehend selbstständig zu benutzen sein, dazu trägt beispielsweise ein WC mit integrierter Absenkautomatik ebenso bei, sowie fest installierte, beidseitige Haltegriffe. Falls in einem Haus eine Treppe vorhanden ist, kann das Haus durch einen vorhandenen, internen Treppenlift, eine Rampe oder einen Aufzug dennoch barrierefrei sein.
Förderungsmöglichkeiten barrierearmer Umbaumaßnahmen durch die KfW
Wenn Sie als potentieller Käufer vor der Entscheidung stehen, eine bestimmte (noch nicht barrierefreie) Immobilie zu erwerben, Sie jedoch Interesse daran haben, das Objekt entsprechend umzubauen, sollten Sie wissen, dass es reizvolle Fördermöglichkeiten für Ihre Pläne gibt.
So bietet etwa die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) pro Wohneinheit einen kostengünstigen Förderkredit mit nur 1% Jahreszinsen bis zur Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit an, den Sie erhalten können, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus barrierearm umgestalten oder einen bereits barrierearm gestalteten Wohnraum als Erstkäufer erwerben.
Wenn Sie den Umbau fachgerecht durchführen lassen, können viele in diesem Zusammenhang entstehende Kosten gefördert werden, so beispielsweise die fachliche Beratung durch Experten, die Arbeiten zur Vorbereitung des Umbaus, die eigentlichen Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen und die im Anschluss an die Umgestaltung notwendigen Wiederherstellungsarbeiten.
Im Folgenden werden einige, konkrete Maßnahmen genannt, die im Rahmen des KfW-Programms 159 ("Altersgerecht Umbauen") im Außenbereich der Immobilie gefördert werden können:
Im Innenbereich der Wohnimmobilien werden folgende Umbaumaßnahmen als besonders relevant erachtet:
Auch für den Bereich der Bedienelemente und hausinternen Hilfssysteme gibt es finanzielle Unterstützung. Hier sind konkret folgende Maßnahmen zu erwähnen:
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Kfw.
Derzeit gibt es in Deutschland noch keine explizite Verpflichtung zur Barrierefreiheit, sondern es handelt sich bislang um Empfehlungen bestimmter Verbände und Organisationen, die die Interessen der behinderten Mitbürger vertreten. Dennoch sollten alle Verantwortungsträger im Immobilienbereich im Blick behalten, dass in den nächsten Jahrzehnten in Deutschland immer weniger junge, agile Menschen und stattdessen immer mehr alternde Rentner leben werden, die in der Regel so lange wie möglich eigenständig in ihren eigenen vier Wänden zurechtkommen möchten. Daher erscheint eine Erweiterung der Barrierefreiheit als ratsam und empfehlenswert für die Anbieter von barrierefreiem Wohnraum ebenso, wie für den stetig wachsenden Kundenkreis von barrierefreien Immobilien.