Die Betriebskosten bzw. Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter eine Wissenschaft für sich. Oftmals ist nicht einmal ersichtlich, welche Kostenpositionen sich auf dieser befinden und welche Fakten wirklich richtig sind. Die alljährliche Abrechnung ist dementsprechend ein prüfendes Ereignis. Wichtig hierbei ist es, dass der Mieter die Möglichkeit hat bis zu drei Jahre rückwirkend die Abrechnung prüfen zu lassen. Bei Einhaltung dieser Frist, können sogar die zu Unrecht gezahlten Beiträge direkt zurückerstattet werden.
Eine Frage, die sich immer mehr Mieter heutzutage stellen. Für den Fall, dass der eigene Vermieter zum Jahresende direkt feststellt, dass die Betriebskosten generell gestiegen sind, darf er ab diesem Zeitpunkt eine Erhöhung vornehmen. Diese liegt allerdings lediglich bei 10 Prozent. Diese Betriebskostenpauschale muss der Vermieter auch direkt angeben und darf sie nicht einfach erhöhen und in Rechnung stellen. Schließlich ist das nur dann möglich, wenn der gesetzliche Stichtag der Abrechnung eingehalten wurde.
Innerhalb von sechs Monaten muss ein Mieter die Gewissheit haben, wie sich Differenzen zusammengesetzt haben. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt alle Abrechnungen und Kostenpauschalen angegeben werden müssen.
Die Nebenkostenabrechnung muss nicht nur vollständig, sondern auch komplett nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass diese ein übersichtliches Verzeichnis aller Einnahmen und Ausgaben erhalten muss. Bei einem Mehrfamilienhaus muss dort direkt angegeben werden, welcher Betrag bezahlt und wie viel tatsächlich verbraucht wurde. Das bedeutet, dass der Mieter eine gewisse Kontrolle haben muss, um diese Aspekte direkt nachvollziehen zu können. Schließlich sollte auch die jeweilige Bezeichnung für die Belege vorhanden sein.
Des Weiteren ist die Nebenkostenabrechnung nur dann vollständig, wenn alle Ausgaben auch nachgewiesen sind. Das bedeutet, dass eine Summenposition mit Wasser oder ähnlichem mit Betrag dort stehen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Nebenkostenabrechnung angefochten werden, da keine nachvollziehbaren und genauen Angaben vorhanden sind.
Auf den Rechnungen des Wasserwerks steht hinter der Position Wasser oftmals noch ein Datum, welches den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzeigt. Rückzahlungsforderungen oder auch Nachzahlungen lassen sich somit exakt prüfen. Selbst die bezahlten Pauschalraten, die monatliche auf die eigene Miete anfallen, sollten sich jeder noch einmal ausrechnen und anhand dessen prüfen, ob die Nebenkostenabrechnung auch wirklich gerechtfertigt ist.
Normalerweise genügt eine solche Auflistung, um die Kosten nachvollziehen zu können. Anhand der Belege und vor allem auch der Informationen des Vermieters, bekommt man als Mieter eigentlich schnell einen Überblick. Oftmals ist es allerdings so, dass die Vermieter diese Kosten falsch angeben und keine Belege haben. Sollte dies der Fall sein, kann sich der Mieter an einen Anwalt wenden und somit alle Belege und Daten von dem Vermieter einfordern. Dieser ist schließlich dazu verpflichtet, eine komplett detaillierte Auflistung zu erstellen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen.
Damit man eine Nebenkostenabrechnung auch rechtzeitig geltend machen kann, muss der Vermieter auch die betreffenden Abrechnungsjahre angeben, von denen er die Nachzahlung fordert. Im Falle einer Rückerstattung des Vermieters kümmern sich die meisten Mieter nicht einmal mehr um eine Kontrolle, was allerdings des Öfteren von Vorteil sein kann.
Werden die Nebenkosten daher nicht innerhalb einer Jahresfrist angezeigt, so geht das Recht des Vermieters direkt unter. Das bedeutet, dass dieser das Verrechnungsjahr bis zum 31.12 angeben muss. Wann er die Abrechnung macht, ist nur dann möglich, wenn die Daten vorhanden sind, die auf die Nebenkostenabrechnung geschrieben werden müssen. Sollte die Rechnung daher zu spät gestellt werden, so können keine weiteren Kosten mehr verrechnet werden. Das bedeutet, dass der Vermieter hierbei rechtzeitig handeln muss, um die genauen Kosten aufzustellen, damit der Mieter diese errichten muss.
Sobald der Mieter allerdings merkt, dass eine Nachzahlung zu hoch oder gar unübersichtlich ist, können alle Fakten direkt vom Vermieter angefordert werden. Der Vermieter ist somit dazu verpflichtet, dem Mieter eine ausführliche Auskunft über alle Ausgaben zu geben und ihm zu belegen, weshalb der Mieter nachzahlen muss. Sollte der Mieter eine Nachzahlung erhalten, die dazu auch noch gerechtfertigt ist, darf der Vermieter die Nebenkosten sogar erhöhen. Trotzdem lohnt es sich, genau nachzurechnen. In der Praxis geschieht es leider häufig, dass viele Vermieter zu hohe Nebenkosten angeben, in der Hoffnung, dass die Mieter sie ungeprüft begleichen.