Das Umlegen von Sanierungskosten, die auch als Modernisierungskosten bezeichnet werden, ist eine besondere Form der Mieterhöhung. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB. Danach kann die Jahresmiete um elf Prozent der für die betreffende Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Die umlagefähigen Kostenarten sind im § 555 unter den laufenden Nummern eins, drei, vier, fünf und sechs BGB abschließend aufgeführt. ...