Bei einem wunderschönen Urlaub im sonnigen Süden keimt nicht selten der Wunsch auf, hier selbst eine eigene Immobilie zu besitzen. Dieser Wunsch lässt sich perfekt mit dem Streben nach Sicherheit in Sachen Kapitalanlage verbinden. Denn nach wie vor stellen Immobilien eine der sichersten Anlagemöglichkeiten dar. In der heutigen, von Finanz- und anderen Krisen gebeutelten Zeit, stellen Immobilien für viele Anleger eine sinnvolle Alternative dar. Sicher wird man mit dem Erwerb einer Auslandsimmobilie nicht unbedingt eine rekordverdächtige Rendite erzielen, aber genug Geld, um die Kosten aufzufangen, wirft die Immobilie in der Regel ab. Wenn sich außerdem noch ein kleines Plus erwirtschaften lässt, ist dieser Umstand durchaus willkommen.
Doch häufig steht statt der Rendite beim Immobilienerwerb im Ausland in erster Linie der Gedanke im Vordergrund, sich einen Altersruhesitz zu schaffen. Diese Überlegung beweist Weitblick und vorausschauendes Denken. Dass sich die Rentensituation in Deutschland nachhaltig verbessern wird, ist nicht abzusehen. Daher ist die Strategie, sich schon frühzeitig eine Immobilie im Ausland zu zulegen, um dort den Lebensabend in einem angenehmen Klima, entspannter Atmosphäre und bei deutlich reduzierten Lebenshaltungskosten zu verbringen, durchaus sinnvoll. Zumal sich die Ferienimmobilie im Ausland unter Umständen selbst finanziert. Man muss jedoch auch bedenken, dass die Immobilienpreise in einigen beliebten Urlaubsländern in den letzten Jahren eine rasante Preissteigerung erfahren haben, ein Paradebeispiel hierfür ist Spanien. Hier kann man nur noch in Ausnahmefällen ein "Schnäppchen" machen, während attraktive Objekte beispielsweise in Ungarn für kleines Geld zu haben sind.
Der Kapitalanleger stellt andere Überlegungen an als derjenige, der sich die Immobilie im Ausland mit einem Ratenkredit finanziert, wobei die niedrigen Zinsen einer Kreditfinanzierung sehr entgegenkommen. Für Ersteren spielen vor allem Renditegedanken eine Rolle, der Zweite ist bestrebt, den Ratenkredit und die Unterhaltskosten durch die Immobilie aufzufangen. Viele Besitzer von Immobilien in landschaftlich reizvoller und touristisch erschlossener Lage vermieten ihre Ferienimmobilie während der Zeit, in der sie das Objekt nicht selbst nutzen. Das geht leichter, als man glauben sollte, man muss dazu meist noch nicht einmal an wildfremde Leute vermieten, sondern kann das Ferienhaus oder Appartement Freunden und Bekannten gegen Entgelt für einen Ferienaufenthalt zur Verfügung stellen. Je nach Größe des Bekanntenkreises und Lage der Immobilie stellt es meist kein Problem dar, solvente Mieter zu finden. Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einer vertrauenswürdigen Person vor Ort, die regelmäßig nach dem Rechten schaut. Diese Person kann ein Nachbar sein, man kann auch eine Hausverwaltung mit dieser Aufgabe betrauen.
Wenn man sich dazu entschließt, ein Objekt im Ausland zu erwerben, sei es aus Renditegründen oder als langfristige Investition im Hinblick auf die Altersvorsorge, sollte man im Vorfeld bereits einige Überlegungen anstellen. Welches Land bietet erstens günstige Konditionen, zweitens einen adäquaten Lebensstandard, was beispielsweise die medizinische Versorgung angeht, verfügt über entsprechende Rahmenbedingungen und entspricht den persönlichen Vorstellungen und Wünschen? Nachdem nun eine gewisse Vorauswahl getroffen wurde, kann man im Internet oder während eines Urlaubs auf Immobiliensuche gehen. Sinnvoll ist es, sich an einen seriösen und kompetenten Makler zu wenden. Vor allem beim Erwerb von Auslandsimmobilien wird der Kaufinteressent mit einer Fülle von Vorschriften und Regelungen konfrontiert, er ist daher auf fachkundige Hilfe angewiesen. Denn trotz der zunehmenden Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union gibt es vor allem im zivilrechtlichen Bereich gravierende Unterschiede.
Ein paar Beispiele für die unterschiedliche Handhabung in bei Immobilienkäufern beliebten europäischen Ländern: In Spanien gilt bereits ein mündlich geschlossener Vertrag – ganz ohne notarielle Beurkundung – als rechtskräftig. Es kann teuer werden, wenn man da wieder aussteigen möchte, weil man die mündlich getroffene Vereinbarung möglicherweise als unverbindlich angesehen hat. Obwohl es in Frankreich sogar regional unterschiedliche Regelungen gibt, gilt doch generell ein Vorvertrag als verbindlich, diesem folgt der notariell beglaubigte Kaufvertrag. In Portugal ist die Eintragung im Grundbuch nicht an den Eigentumserwerb gekoppelt, es kann also vorkommen, dass eine im Grundbuch eingetragene Person und der Verkäufer bzw. Eigentümer nicht identisch sind. Dass dies zu juristischen Schwierigkeiten führen kann, liegt auf der Hand. Abgesehen von der Beachtung der unterschiedlichen Regelungen zivilrechtlicher Natur empfiehlt es sich in jedem Fall, vor dem Kauf die Bausubstanz des Gebäudes von einem Gutachter prüfen und ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten erfüllt zwei Funktionen: Zum einen sieht der Interessent schwarz auf weiß, in welchem Zustand sich das Objekt befindet, zum anderen kann ein solches Wertgutachten ein wirksames Argument bei Preisverhandlungen darstellen.