Wird ein Mietvertrag geschlossen, ist es dem Vermieter unter gewissen Umständen erlaubt, die Miete zu erhöhen. So kann die Miete beispielsweise an Preissteigerungen oder aufgrund von Modernisierungen angepasst werden. Immer jedoch müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden, da eine Mieterhöhung sonst unzulässig ist. Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht zu, hat er ein Sonderkündigungsrecht. ...