Eine interessante Variante der Bereitstellung der Mietkaution ist die Bürgschaftserklärung durch eine Bank oder einen Finanzierungspartner. Hierbei fließt im Normalfall und bis zur Anforderung der Kautionssumme kein Geld, es wird lediglich eine Bürgschaft ausgestellt. Für die Erfüllung dieser Bürgschaft haftet nicht der einzelne Mieter, sondern der jeweilige Aussteller. Die Nutzung dieser Kautionsart ist mit vielen Vorteilen für Mieter und Vermieter verbunden. ...