Früher mussten Mieter den Makler meist selbst bezahlen. Dies galt selbst dann, wenn sie diesen ursprünglich nicht eingeschaltet hatten. Das hat sich nun geändert. Am 1. Juni 2015 trat das so genannte “Bestellerprinzip” in Kraft. Seitdem muss die Kosten für den Makler derjenige übernehmen, der ihn auch beauftragt hat. Die Regelung erscheint zunächst gerecht. Die Tücke liegt aber wie so oft im Detail. ...