Für die Nutzungsüberlassung eines Hauses oder einer Wohnung wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietvertrag abgeschlossen. Sofern sich die Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus befindet, ist dem Mietvertrag eine Hausordnung beigefügt. Sie ist Bestandteil des Mietvertrages und regelt die gegenseitigen Rechte sowie Pflichten der Mietparteien untereinander. ...