Der Anteil der Kosten für Heizung und Warmwasser an der Gesamtmiete ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ein Blick auf die zu erwartenden Nebenkosten wird für neue Mieter immer mehr zum Kriterium bei der Wohnungssuche. Mit dem Energieausweis für Wohngebäude können sich potentielle Neumieter einen Überblick über die Energiebilanz eines Hauses und die daraus resultierenden warmen Nebenkosten verschaffen.
Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief eines Hauses. Bereits ab 2009 wurde diese Nachweispflicht bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung eingeführt. Ab Mai 2014 muss im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) dieser unaufgefordert vorgelegt werden. Neu ist auch, dass die Energiekennwerte eines Gebäudes bereits mit der Veröffentlichung eines Inserates angegeben werden müssen.
Mit dem Energieausweis wird Mietern eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Heiz- und Warmwasserkosten gegeben. Ein wichtiger Aspekt ist die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Wohnungen. So ist auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich um ein Gebäude mit guter Energiebilanz oder um einen Energieverschwender handelt. Leider gelten die Bestimmungen nur für Neuvermietungen und Verkäufe.
Hier ist es wichtig zu wissen, dass sich die Kennwerte des Energieausweises auf das gesamte Gebäude beziehen, nicht auf die einzelnen Wohneinheiten. Angegeben wird der Energiebedarf in Kilowattstunden pro Jahr. Mit diesen Angaben kann der Mieter allerdings im Allgemeinen recht wenig anfangen. Erst mit der Kenntnis von Vergleichswerten werden für ihn die Kennwerte transparent. Deshalb enthält jeder Energieausweis eine grafische Darstellung mit einer farbigen Skala, die von grün über gelb bis rot reicht. Dieser sind dann die entsprechenden Werte zugeordnet – von 0 bis größer als 400. Um einen Vergleich zu ermöglichen, sind diese Angaben mit den verschiedenen Haustypen unterlegt. Das macht auch Sinn, denn ein unsaniertes Haus hat logischerweise eine schlechtere Energiebilanz als ein modernes Passivhaus.
Typische Werte sind 50-100 für neugebaute Mehrfamilienhäuser, 150-200 für modernisierte Einfamilienhäuser und schließlich 350-400 für nicht oder nur unwesentlich sanierte Mehrfamilienhäuser. Der Durchschnitt für Wohnhäuser liegt bei 250-300. Der Energiebedarf des Hauses selbst ist mit einem Pfeil auf der Farb- und Werteskala deutlich gekennzeichnet. Bei den neuen, ab Mai 2014 ausgestellten Energieausweisen wird das Wohngebäude einer Energieeffizienzklasse zugeordnet, wie sie schon bei der Beurteilung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten herangezogen wird. Je nach Gebäudezustand und dem dazugehörigen Energiebedarf reicht die Skala von A+ (sehr geringer, unterdurchschnittlicher Energieverbrauch) bis H (sehr hoher, überdurchschnittlicher Energieverbrauch). Mit Hilfe dieser einfachen Skala ist dem Mieter ein brauchbares Werkzeug in die Hand gegeben, um einen ersten Überblick über den energetischen Zustand eines Hauses zu erhalten und dieses mit anderen vergleichen zu können.
An dieser Stelle muss gesagt werden, dass es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen für Häuser gibt: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wo liegen hier die Unterschiede?
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über die tatsächlichen Verbrauchswerte eines Hauses, gemittelt über alle Wohneinheiten innerhalb von mindestens drei Jahren. Die Gebäudesubstanz, vorhandene Wärmedämmungen, Effizienz der Heizungsanlage usw. werden hier nicht berücksichtigt. Diese auf den ersten Blick realistisch anmutenden Verbrauchswerte haben allerdings ihre Tücken, denn sie sind in hohem Maße von den Gewohnheiten der Mieter in diesem Haus abhängig. Sehr sparsame Mieter oder längere Abwesenheit der Bewohner können die Verbrauchswerte günstiger erscheinen lassen, als sie es tatsächlich sind.
Einen genaueren Aufschluss über die Energiekennwerte geben die sogenannten bedarfsorientierten Energieausweise. Zu ihrer Berechnung werden alle energetisch relevanten Gegebenheiten einbezogen wie Wärmedämmung, Wirkungsgrad von Heizkessel und Umwälzpumpe usw. Daher sind die nach diesen Kriterien ausgestellten Energieausweise verbrauchsunabhängig und bilden den künftigen Energiebedarf besser ab.
Der Gesetzgeber gesteht dem Verkäufer oder Vermieter weitgehende Wahlfreiheit hinsichtlich dieser zwei Arten von Energiepässen zu. Nur für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, ist die Ausstellung nach bedarfsorientierten Richtlinien zwingend vorgeschrieben.
Die Einstufung in die jeweilige Effizienzklasse gibt einen ersten Eindruck von der Energiebilanz eines Gebäudes und erlaubt Rückschlüsse auf die Heiz- und Warmwasserkosten. Allerdings sind diese unter Standardbedingungen ermittelten Kennwerte nur ein grober Anhaltspunkt. Die tatsächlichen Kosten hängen zum großen Teil von den individuellen Verbrauchsgewohnheiten ab. Auch die Beheizungsart und der zum Einsatz kommende Brennstoff sowie die Witterungsbedingungen sind Faktoren, die einen unmittelbaren Einfluss auf die tatsächlichen Kosten haben.