Die Maklergebühr ist ein Kostenfaktor, den man einbeziehen muss, wenn man sich auf die Suche nach einem neuen Wohnobjekt begibt. Ob Wohnung oder Haus, die meisten wirklich begehrten Immobilien werden durch einen Makler vermittelt. Grundsätzlich zahlt der Vermieter die anfallende Maklergebühr, wenn er sich für das Objekt entscheidet und der Vermieter dem ebenfalls zustimmt. Dann kommt der Vertrag zustande und auch die Maklergebühr wird fällig – doch was könnte sich daran noch ändern?
Viele Mieter suchen gezielt nach Wohnungen ohne Maklergebühren oder sind ganz überrascht, wenn sie auf einmal von einem Makler begrüßt werden. Tatsächlich aber bringt der Makler Vorteile, denn als Fachmann kann er die Vor- und Nachteile eines Objektes für den Mieter bei der Besichtigung aus seiner Erfahrung heraus erörtern. Häufig ist es so, dass man die Gegend noch nicht gut kennt, in die man vielleicht bald ziehen wird, die Kriterien für eine schöne Wohnung kennt man dagegen sehr wohl. Der Makler hat sich dagegen eingehend mit der Wohngegend befasst und kann erläutern, wieso sie passt. Dasselbe gilt auch für die Besichtigung des Wohnobjektes selber. Makler kennen sich bestens mit Immobilien aller Art aus, können auch schwierige Fachfragen beantworten und sehen Potenziale im Wohnraum, die zu den Wünschen und Bedürfnissen passen, die ein Interessent ihnen gegenüber äußert. Deswegen sollte man sich doch lieber zweimal überlegen, ob man sich ohne den fachmännischen Rat des Maklers eine neue Wohnung suchen möchte.
Derzeit zahlt der Mieter die anfallende Maklergebühr und der Eigentümer des Objekts bucht ihn damit für sich kostenlos. Bezahlt wird der Makler allerdings nur dann und von der Person, die die Immobilie anmietet. Es gilt der Zeitpunkt, zu dem der Mietvertrag unterzeichnet wird, denn dann ist auch der Erfolg gesichert und der Makler hat seine Aufgabe erfolgreich erledigt. Am besten klärt man mit dem Makler und/oder mit dem Eigentümer des Objektes ab, bis wann genau die Zahlung fällig ist – und das schon beim Besichtigungstermin. Denn dann kann man sich in aller Ruhe den Überblick über die eigene finanzielle Lage verschaffen und kann sich sicher sein, dass zur Unterzeichnung des Mietvertrags alles in Ordnung ist und der Makler bezahlt werden kann.
Die Maklergebühr darf maximal bis zu 2 Nettoaltmieten betragen plus 19% Mehrwertsteuer, im Ergebnis also maximal 2,38 Nettokaltmieten. Der MwSt.-Vermerk ist für die meisten Mieter sicherlich verwirrend, denn sie kennen Preise nur mit inkludierter Mehrwertsteuer. Makler müssen dies allerdings angeben, da sie manchmal für einen gewerblichen Eigentümer handeln und häufig auch Gewerbeimmobilien an den Mann bringen. Die Rechnung ist dennoch sehr einfach. Den angegebenen Satz berechnet man einfach auf Basis der Kaltmiete für die Wohnung, also der reinen Miete ohne Nebenkosten. Der Maximalsatz wird meist dann genommen, wenn sich Makler aufgrund hoher Nachfrage und weniger Wohnungen leisten können, 2,38 Nettokaltmieten für ihre Arbeit zu nehmen – in Großstädten ist das fast immer der Fall. Es kann aber auch anders aussehe, wenn das Objekt schwer zu vermitteln ist, denn dann senkt der Makler auch einmal seine Maklergebühr, um das Angebot interessanter zu machen. In ländlichen Gegenden begegnet man ebenfalls manchmal niedrigeren Maklergebühren, da Wohnungen fernab der Stadt auch nicht immer leicht zu vermitteln sind.
Schon seit Jahren ist es im Gespräch, die Maklergebühr auf den Vermieter umzulegen oder sie zumindest zu teilen. Allerdings ist bis heute noch nichts konkret, sodass man nicht unbedingt zu warten braucht, wenn man keine Maklergebühren für eine neue Wohnung zahlen will. Es wird sich wahrscheinlich auch in absehbarer Zeit nichts an der Zahlung der Maklergebühren durch den neuen Mieter einer Immobilie ändern, auch wenn das natürlich fair wäre. Dennoch ist zu erwarten, dass Vermieter damit rechnen sollten, irgendwann zumindest einen Teil der Maklergebühren oder auch die gesamte Gebühr tragen zu müssen – wenn die Regierung entscheidet, dass dies nun durchgesetzt werden soll.
Die hier genannten Informationen beziehen sich auf das Mieten von Wohnungen und Häusern. Der Verkauf ist anders geregelt und ändert sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren zu gleichen Teilen, in Hamburg trägt sie der Käufer alleine. Auch die Höhe der Maklergebühren ist bundeweit nicht gleich geregelt, sie kann für Käufer und Verkäufer zusammen bis zu 7,14% des Kaufpreises betragen.