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Tipps für die Wohnungsbesichtigung

Tipps für die Wohnungsbesichtigung

Die Wohnungsbesichtigung ist eine spannende Sache und ein Termin, auf den sich jeder potenzielle neue Mieter freut. Zum ersten Mal das neue Zuhause sehen! Doch auf den ersten Blick durch die rosarote Brille fällt vielleicht nicht alles auf, was an der Wohnung, dem Mietvertrag und dem Wohnhaus doch nicht so ganz den Vorstellungen entspricht. Deswegen sollte man trotz aller Vorfreude trotzdem mit den richtigen Fragen und Kriterien an die Wohnungsbesichtigung herangehen und gleich den richtigen Blick aufsetzen für diesen kritischen, wichtigen Termin.


Heizung, Energieverbrauch, Sanierung…


All das klingt für die meisten neuen Mieter ganz schön langweilig. Sie wollen doch nur ein schönes neues Zuhause – aber um sich dort wohl zu fühlen, müssen die Kleinigkeiten stimmen. Neben der Miete selbst dürfen die Nebenkosten nicht zu hoch sein und es muss vorab klar sein, was enthalten ist und was noch hinzukommen kann. Außerdem sind Detailfragen wie die Art der Heizung, der Stromverbrauch insgesamt, das Datum der letzten Sanierung des Hauses und der Renovierung der Wohnung selbst wichtig. So verbraucht beispielsweise eine Nachtspeicherheizung sehr viel Strom und treibt selbst die Stromrechnung eines sparsamen Mieters in die Höhe. Wirkt das Haus insgesamt baufällig, dann sollte man entweder mit Reparaturen im Laufe der Mietdauer oder mit Baustellen überall in der Wohnung rechnen.


Das Wohnhaus


Wichtig ist nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch die Wohnumgebung. Das betrifft die Atmosphäre im Wohnhaus, die man mit kritischem Blick auch bei einer kurzen Besichtigung schon abschätzen kann. Wenn im Haus laut geschrien oder Musik gehört wird, dann ist das bestimmt keine Ausnahme und nichts, was man nach einem langen Tag auf der Arbeit abends noch ertragen will. Am besten sucht man sich für die Besichtigung einen Termin aus, der den Zeiten entspricht, in denen man zu Hause sein wird, denn sie sind natürlich besonders wichtig und relevant. Vielleicht erwischt man in einem ruhigen Moment auch die Vormieter der Wohnung und kann sie um eine ehrliche Meinung bitten.


Der Mietvertrag


Die groben Bedingungen für den Mietvertrag sollte man sich bei der Besichtigung spätestens nennen lassen. Am besten tut man das schon vorher, denn wenn man erst einmal da ist, weicht der Eigentümer unter Umständen nicht mehr von seinen Kriterien und Voraussetzungen ab. Zu den wichtigsten Fragen gehören die Frage nach der Höhe der Kaution, der Provision für den Makler, der monatlichen Miete und einer möglichen Mietsteigerung, der Haustierhaltung und der Kündigungsfrist. Wenn es darüber hinaus noch Klauseln im Mietvertrag gibt, denen man nicht zustimmen möchte, dann sollte man das besser bei der Wohnungsbesichtigung tun – oder sogar schon vorher fragen.


Schon Einrichtungspläne gemacht?


Viele potenzielle Mieter auf Wohnungssuche haben schon recht klare Vorstellungen davon, welche ihrer Möbelstücke sie mitnehmen wollen und was zurückbleibt, was neu angeschafft wird und wie groß die Räume sein müssen, damit sie sich darin wohl fühlen. Die Einrichtungspläne, an denen nicht zu rütteln ist, sollte man mitnehmen, um die Wohnung entsprechend ausmessen zu können. Dann weiß man sofort, ob es passt oder nicht und ob man sich für eine wirklich schöne Wohnung nicht doch noch umentscheiden würde – wenn es sich denn lohnt. Denn Neuanschaffungen sind bekanntlich teuer und man sollte sich gut überlegen, ob die Wohnung das wert ist.


Anbindung an den Verkehr


Wenn alles mit der Wohnung in Ordnung ist, der Mietvertrag und die übrigen Rahmenbedingungen der Anmietung akzeptabel sind, dann steht der Anmietung nur noch die Frage im Wege, ob die Stellen des täglichen Bedarfs in greifbarer Nähe sind. Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, braucht Haltestellen in der Nähe. Auch Supermärkte sollten nicht kilometerweit entfernt liegen. Am besten wirft man einen kurzen Blick in eine Karte und sieht sich bei der Wohnungsbesichtigung auch die Gegend an, ein Spaziergang bietet sich vor Ort schließlich an. Wenn auch dieser Eindruck stimmt, dann braucht nur noch der Vermieter ja zu sagen und der Einzug kann beginnen.


Bewertungen: 4.33 von 5 bei 12 Stimme(n)

Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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