Grundsätzlich handelt es sich beim Immobilienmakler um einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer beziehungsweise Mieter und Vermieter tätig wird. Seine Courtage erhält er je nach Bundesland und Vertrag entweder von einer Seite oder von beiden Seiten. Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, wie die Courtage auszusehen hat, das heißt, es steht dem Makler frei, mit welcher Seite er sie vereinbart. ...