Immobilien Katalog für Immobilienmakler

Welche Fragen der Makler stellen darf

Welche Fragen der Makler stellen darf

Sind Makler zu neugierig?


Immobilien- und Wohnungsmakler vermitteln zwischen Eigentümern und Interessenten, die ein Haus oder eine Wohnung mieten oder kaufen möchten. Der Makler versucht, dem Haus- oder Wohnungssuchenden das passende Domizil anzubieten und dem Eigentümer geeignete, also solvente und zuverlässige Interessenten zu vermitteln. Die verschiedenen Interessen der Beteiligten sind unter einen Hut zu bringen, oft stimmen Angebot und Nachfrage nicht überein. So müssen beide Seiten manchmal Abstriche hinsichtlich des Machbaren in Kauf nehmen, eventuell Prioritäten neu setzen und Kompromisse eingehen. Das ist meistens ein schwieriger Prozess, der dem Makler neben guter Kenntnis des Immobilien- und Finanzmarktes auch Verhandlungsgeschick und Geduld abverlangt. Dazu ist es erforderlich, möglichst detailliert über die Wünsche und Vorstellungen der Kunden zu sprechen.


Fragen zu Finanzen sind erlaubt


Bei Hausverkäufen hat der Makler unter anderem die Aufgabe abzuklären, ob die finanziellen Vorstellungen beiderseits erfüllbar sind. Oftmals ist es nötig, hier noch mit den Parteien zu verhandeln, einerseits hinsichtlich der Preisvorstellungen seitens der Eigentümer; auf der anderen Seite müssen auch die Möglichkeiten der Finanzierung durch mögliche Käufer richtig eingeschätzt und ggf. noch weitere Beratungen und Angebote von Banken und Kreditanstalten eingeholt werden.


Potentielle Mieter sind verpflichtet, ihre finanziellen Möglichkeiten ehrlich offenzulegen, d. h., Schufa- und Bankauskünfte und Lohn-Gehaltsnachweise (im Allgemeinen der letzten drei Monate) vorzulegen. Es gibt klare gesetzliche Richtlinien, die Mietinteressenten dazu verpflichten, aufrichtig und ausreichend Auskunft zu geben. Auch über den Bezug von Sozialleistungen muss wahrheitsgetreu berichtet werden. Wenn ein Mieter zu seinen Einkünften falsche Angaben macht, kann ihm der Mietvertrag fristlos gekündigt werden, sobald diese Schummelei ans Licht kommt.


Fragen zu persönlichen Verhältnissen sind nur eingeschränkt gestattet


Besonders bei Vermietungen ist es wichtig, passende Parteien zusammenzubringen, um ein möglichst störungsfreies Vertragsverhältnis zu erreichen. Aber auch Verkäufer von Immobilien wünschen sich oft, dass ihr Haus in gute Hände kommt und die neuen Bewohner sich zum Beispiel auch gut in die Nachbarschaft einfügen.


Fragen zum Familienstand und der Anzahl Personen, die eine Immobilie beziehen sollen, sind selbstverständlich erlaubt. Auch auf Fragen zum Beruf müssen die Vertragspartner richtige Angaben machen. Weitergehende Erkundigungen jedoch müssen potentielle Bewohner nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten. Ob sie über eine eventuelle Schwangerschaft Auskünfte geben oder sich als Raucher outen, ist ebenso freiwillig wie Angaben über musikalische oder sportliche Interessen oder gar Trinkgewohnheiten.


Auch zu Haustieren müssen die Interessenten sich nicht äußern, so lange die Tierhaltung in einem normalen Rahmen erfolgt. Gehören also zum Beispiel mehrere große Hunde zur Familie, sollte dies schon offen mitgeteilt werden. Bringt ein Mieter zwei Meerschweinchen im Käfig mit, ist das seine Sache; betreibt er jedoch eine private Zucht mit Dutzenden Tieren in mehreren Käfigen, muss dies vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Eigentümer geklärt werden.


Stellen Sie sich positiv dar


Auch wenn es strenge Regeln gibt, was für Fragen erlaubt sind und welche nicht, letztlich liegt es ja im eigenen Ermessen, welche Informationen man von sich preisgeben möchte, wenn man an einer Anmietung interessiert ist.


Sinnvoll ist es, bei der ersten Kontaktaufnahme bereits die wichtigsten Eckdaten bekannt zu geben, also wer man ist, ob man sich von seinem Einkommen die Immobilie leisten kann und wer dort einziehen soll. Als Nächstes sollte ein Besichtigungstermin vereinbart werden, um abzuklären, ob Immobilie und Interessent überhaupt zusammenpassen. Hier entscheidet dann sicher auch der Sympathiefaktor, wie weit man bereit ist, von sich und seinen Plänen zu berichten.


Letztlich findet ja in dieser Situation eine gegenseitige Bewerbung statt. Zukünftige Bewohner wünschen sich ein harmonisches Zuhause, der Eigentümer möchte verlässliche Mieter im Haus haben.


Stellt man bei einer Wohnungsbesichtigung fest, dass es nicht passt, braucht man auch nichts weiter von sich zu erzählen. Ist das Interesse jedoch groß, wird man schon von sich aus die wichtigen Punkte besprechen, um dem potentiellen Vermieter zu signalisieren, dass hier nur Gutes zu erwarten ist.


Bewertungen: 4.37 von 5 bei 19 Stimme(n)

Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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