Wenn ein Mieter in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus zieht, passiert es nicht selten, dass er an der Ausstattung gerne etwas verändern möchte. Sei es, dass ihm die Farbe der Wände nicht passt, ihm der Boden zu altbacken ist oder der Herd in der Küche ganz und gar nicht seinem Geschmack entspricht. Da die Wohnung jedoch nicht wirklich dem Mieter, sondern dem Vermieter gehört, sind nicht alle Änderungen so ohne weiteres erlaubt. ...